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Auszüge aus dem Protokoll der Sondergemeinderatssitzung vom 15.01.2018

Beschluss-Nr.: 1-1/18

Grundstück: Kottesteig 1, Flurstück 6 c

Antragsteller: IF Vermögensverwaltung

Vorhaben: Neubau eines Freiluftausschanks mit WC-Räumen für den

abzubrechenden Gastronomie-Pavillon

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen erteilt zum oben genannten Bauvorhaben das Einvernehmen.

Hinweise:

Der abzubrechende Gastronomiepavillon befindet sich auf dem Flurstück 6c der Gemarkung Niederrathen, Kottesteig 1, das Haupthaus steht in der Denkmalliste der Gemeinde Kurort Rathen unter der Objekt Nummer 09223872.

Der abzubrechende Pavillon hat sich in seiner bisherigen Gestaltung (Fachwerkoptik) an die Umgebungsbebauung des Haupthauses angepasst.

Der angedachte Neubau passt sich aus unserer Sicht nicht an das unter Denkmalschutz stehende Haupthaus an. Hier sollte unbedingt eine Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde im Landratsamt erfolgen. (Gestaltung Dach und Fassade)

Aus der Baubeschreibung kann nicht abgeleitet werden, wieviel Gastronomieaußenplätze hier in der Summe zukünftig zusätzlich entstehen sollen und ob das Objekt zum bisherigen Bestand separiert werden soll.

Im Falle einer Separierung des Objektes gemäß Antrag, sind die Anzahl der Toilettenplätze für Damen und Herren den gastronomischen entstehenden Außenplätzen anzugleichen.

 

Beschluss-Nr.: 3-1/18

Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Christine Garbowsky als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 15.01.2018 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

 

Beschluss-Nr.: 4-1/18

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe von Leistungen zur Entschlammung des Amselsee an die Firma BeyerBau, Liliensteinstraße 39c in 01814 Bad Schandau OT Waltersdorf gemäß Prüfung und Wertung der abgegebenen Angebote durch die IPROconsult GmbH Dresden zu.
    Die Prüfung und Wertung der Angebote, einschließlich Rangliste und Niederschrift zur Submission, sind Bestandteil des Beschlusses.

  2. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 5-1/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt überplanmäßige Ausgaben im Produkt 54.10.01.00 Bereitstellung und Unterhaltung von Verkehrsflächen bei Gemeindestraßen, Sachkonto 422100 Aufwendungen für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens in Höhe von 75.000 € für die Instandsetzung Stützmauer Amselgrundweg. Die zusätzlichen Aufwendungen/Auszahlungen werden wie folgt finanziert.

 FM- Antrag

Gesamtkosten 75.000,00 €
Zuwendung 60.000,00 €
Eigenmittel 15.000,00 €

Im Plan ist die Maßnahme als Investition eingestellt 54.10.01.00 Maßnahme STR00002

Gesamtkosten 60.000,00 €
Zuwendung 45.000,00 €
Eigenmittel 15.000,00 €

Die benötigten Eigenmittel erhöhen sich nicht, somit werden keine zusätzlichen liquiden Mittel benötigt.


Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 1/18 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Thomas Richter
Bürgermeister

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