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Auszüge aus dem Protokoll der konstituierenden Gemeinderatssitzung vom 14.07.2014

Beschluss-Nr.: 34-7/14

Der Gemeinderat bestellt aus seiner Mitte zwei Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung.

Zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters wird Frau Christine Garbowsky bestellt.

Beschluss-Nr.: 35-7/14

Der Gemeinderat bestellt aus seiner Mitte zwei Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung.

Zum 2. Stellvertreter des Bürgermeisters wird Herr Gunter Ebert bestellt.

Beschluss-Nr.: 36-7/14

Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Kurort Rathen werden die beschließenden Ausschüsse

  1. Verwaltungsausschuss
  2. Technischer Ausschuss

gebildet.

Der Gemeinderat bestellt die Mitglieder und deren Stellvertreter in gleicher Zahl widerruflich aus seiner Mitte.

Der Bürgermeister ist der Vorsitzende der Ausschüsse.

Verwaltungsausschuss:                               Technischer Ausschuss:

1. BM Richter, Thomas                                 1. BM Richter, Thomas

2. Garbowsky, Christine                                2. Ebert, Gunter

3. Dr. Kotkamp, Volker                                3. Galle, Tilo

4. Langmann, Claudia                                   4. Schuster, Rolf

5. Remmer, Manfred                                     5. Klinger, Daniel

6. Rienäcker, Freimut                                    6. Siegert, Olaf

 

Beschluss-Nr.: 37-7/14

Der Gemeinderat bestellt als Mitglied Frau Christine Garbowsky und als Verhinderungsvertreter Herrn Manfred Remmer des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Königstein.

Beschluss-Nr.: 38-7/14

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, in den Abwasserzweckverband Königstein als Verhinderungsvertreter Herrn Freimut Rienäcker zu entsenden.

Beschluss-Nr.: 39-7/14

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Kostenfeststellung nach Fertigstellung des Pötzschaer Weges wie folgt:

Festsetzungsbescheid LASuV Meißen:

Zuwendung                                                        : 5.401,00 € Zuwendung (entspricht 75%)

Eigenanteil der Gemeinde mindestens 25 %     : 1.350,25 € (entspricht 25 %)

Gesamtkosten nach Fertigstellung:

Gesamtkosten                                                      : 9.265,40 €                     

davon Zuwendung                                              : 5.401,00 € (entspricht ca. 58,3 %)

davon Eigenanteil der Gemeinde                        : 3.864,40 € (entspricht ca. 41,7 %)

 

Die zusätzlichen Eigenmittel (> 25 % = 2.514,15 €) werden aus der Rücklage entnommen.

 

 

Beschluss-Nr.: 40-7/14

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Vergabe der Pflasterarbeiten am Wehlener Weg in den Bereichen Rastplatz und Aufsteller an die Firma:

                                              

BS Hoch- und Tiefbau GmbH

                                               Am Steinberg 1

                                               09603 Großschirma

 

Auftragssumme: 14.108,31 € brutto.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragserteilung vorzunehmen.                            

 

 

Beschluss-Nr.: 41-7/14

Vorhaben:                               Sanierung Nebengebäude mit Erweiterung Kottesteig

Antragsteller:                          Frau Natascha Klimek

Anschrift:                                Anemonenstraße 21, 15834 Rangsdorf

Grundstück:                            01824 Kurort Rathen, Kottesteig 4

Flurstück und Gemarkung:     1/8 + 1/9 + 95/6 Gemarkung Niederrathen

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, für die Sanierung und Erweiterung des Nebengebäudes, das Einvernehmen unter Beachtung der nachfolgend aufgeführten Punkte / Bedingungen zu erteilen.

  1. Es müssen für das Vorhaben insgesamt 3 Stellplätze nachgewiesen werden. Die Bauantragsunterlagen sehen davon 2 auf dem eigenen Grundstück vor. Auf diesem können jedoch keine angeordnet werden. Es ist für den Kottesteig keine öffentliche Fahrnutzung gegeben. In dessen Folge sind auf Grundlage der Stellplatzsatzung der Gemeinde Kurort Rathen die erforderlichen 3 Stellplätze abzulösen.
  2. Der Brandschutznachweis ist zwar im Inhaltsverzeichnis aufgeführt, liegt jedoch den Bauantragsunterlagen noch nicht mit bei. Dieser muss noch nachgereicht werden.
  3. Die Beteiligung der Nachbarn lässt sich an Hand der Unterlagen nicht nachweislich erkennen, das sollte ebenso nachgeholt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme (§ 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. mit § 69 Abs. 1 SächsBO) zum o. g. Bauvorhaben, entsprechend auszufertigen.

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 7/14 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Richter
Bürgermeister

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