Haus des Gastes

Touristinfo Oberrathen

Parkplatz Oberrathen

295 freie Plätze

Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung

Beschluss-Nr.: 16-3/14

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Vergabe der zu erbringenden Bauleistungen im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung 2013 an die Firma:

BS Hoch- und Tiefbau GmbH
Am Steinberg 1
09603 Großschirma

Auftragssumme: 35.662,47 € brutto.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragserteilung vorzunehmen.                                

Zu beachten ist dabei, dass die abschließende Stellungnahme der oberen Naturschutzbehörde noch nicht vorliegt (personell / krankheitsbedingt). Die entsprechenden Abstimmungen mit deren Fachbehörde (NPV) erfolgten und wurden der ONSB in Form einer fachlichen Stellungnahme zugearbeitet. Die Verwaltung übernimmt die noch erforderliche Rückversicherung vor Auftragsvergabe.

Beschluss-Nr.: 17-3/14

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Vergabe der zu erbringenden Bauleistungen im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung 2013 an die Firma:

BS Hoch- und Tiefbau GmbH
Am Steinberg 1
09603 Großschirma

Auftragssumme: 67.925,70 € brutto.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragserteilung vorzunehmen.                                

Zu beachten ist dabei, dass die abschließende Stellungnahme der oberen Naturschutzbehörde noch nicht vorliegt (personell / krankheitsbedingt). Die entsprechenden Abstimmungen mit deren Fachbehörde (NPV) erfolgten und wurden der ONSB in Form einer fachlichen Stellungnahme zugearbeitet. Die Verwaltung übernimmt die noch erforderliche Rückversicherung vor Auftragsvergabe.

Beschluss-Nr.: 18-3/14

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Vergabe von Malerleistungen zur Hochwasserschadensbeseitigung im gemeindeeigenen Haus Zum Grünbach 8 an die Firma Hoffmann Bau GmbH in 01920 Haselbachtal OT Gersdorf, Bahnhofstraße 1b, mit einer Angebotssumme von 4.719,54 EUR zu vergeben.

Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss-Nr.: 19-3/14

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Vergabe von Bauleistungen zur Hochwasserschadensbeseitigung am Parkplatz Oberrathen an die Firma Schober Bau GmbH in 01824 Königstein OT Leupoldishain, Dorfstraße 3, mit einer Angebotssumme von 9.745,51 EUR zu vergeben.

Da für die Baumaßnahme Planungsleistungen in Höhe von 15% netto zu zahlen sind, erhöht sich die Gesamtsumme des Bauvorhabens auf 11.207,34 EUR. Damit wird das Gesamtbudget um 1.200,00 EUR überschritten.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt gleichzeitig, überplanmäßige Ausgaben für diese Baumaßnahme in Höhe von 1.200,00 EUR. Sollten diese Ausgaben nicht durch Verschiebungen im Wiederaufbauplan gedeckelt werden können, sind selbige aus der Rücklage zu entnehmen.

Beschluss-Nr.: 20-3/14

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt für die öffentliche Beleuchtung in Niederrathen, Bereich Wehlener Weg, Kottesteig, Am Grünbach, den Zuschlag für die Herstellung der Hochwassersicherheit an die Firma WEA zum Angebotspreis von

5.367,48 EUR zu erteilen.

Beschluss-Nr.: 21-3/14

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, für die oben genannten Flurstücke mit der Agrarproduktion „Am Bärenstein“ Struppen eG eine Dienstbarkeit beim Notariat Schmidt in Pirna eintragen zu lassen. Mit der Dienstbarkeit soll die mögliche zukünftige Wegeführung über diese Grundstücke gesichert werden. Die Kosten für den Vertrag übernimmt die Gemeinde Kurort Rathen. Die Gegenleistung für die Gewährung der Dienstbarkeit an die Agrarproduktion „Am Bärenstein“ Struppen eG beträgt 0 EUR.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.

Beschluss-Nr.: 22-3/14

Vorhaben:                               Umbau und Aufstockung des Ferienhauses

Antragsteller:                           Norbert Jackl Eigentümergemeinschaft Jackl GbR

Anschrift:                                Halbestadt 26A, 01824 Königstein

Grundstück:                             01824 Kurort Rathen, Dr.-Crede-Steig 14

Flurstück und Gemarkung:      93 c Gemarkung 0Oberrathen

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, für den Umbau und die Aufstockung des vorhandenen Ferienhauses, das Einvernehmen zu erteilen. Durch die Baugenehmigungsbehörde sind bei der Prüfung der Antragsunterlagen nachfolgend genannte Hinweise zu berücksichtigen.

Hinweise:

  1. Es wurde bereits nach Beratung im TA ein Höhenabriss zur Nachbarbebauung gefordert. Jetzt ist im vorliegenden Lageplan vom VB Wiedner ersichtlich, dass die Firsthöhen der Nachbargebäude um ein Wesentliches niedriger sind. Inwieweit das Einfügungsgebot durch die Höhe noch gegeben ist, sollte nochmals geprüft werden.
  2. Als Erschließungsweg ist der Dr.-Crede-Steig angegeben. Es ist zu beachten, dass es sich in diesem Bereich nicht um eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt. Das Grundstück ist nur über im Privateigentum befindliche Verkehrsflächen erreichbar. Anhand der Antragsunterlagen lassen sich keinerlei diesbezüglich vorliegenden Vereinbarungen, Zustimmungen o. Ä. durch die Betroffenen erkennen, es liegen keine Unterschriften vor.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme (§ 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. mit § 69 Abs. 1 SächsBO) zum o. g. Bauvorhaben, entsprechend auszufertigen.

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 4/14 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Richter
Bürgermeister

Zurück

Touristinformation “Haus des Gastes”
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen

035024 - 70 422
touristinformation@kurort-rathen.de

Gemeindeverwaltung Kurort Rathen
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen

035024 - 70 671
info@kurort-rathen.de