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Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 30.11.2020

 

Beschluss-Nr.:90-11/20

Zur Erfassung von meldepflichtigen Übernachtungen, zur Erstellung von zugehörigen Rechnungslegungen und Statistiken nutzt die Gemeinde Kurort Rathen das elektronische Meldesystem der Firma AVS.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die einmalige Zahlung eines kommunalen Zuschusses in Höhe von 200,00 EUR an Beherberger im Kurort Rathen, die mehr als 40 Betten vermieten und ein eigenes Buchungssystem mit zugelassener Schnittstelle zu dem elektronischen Meldesystem der Firma AVS , welches die Gemeinde nutzt.

Die Zahlung erfolgt mit der Aktivierung der Schnittstelle des Buchungssystems zum AVS System.

Sie erfolgt für Beherberger, wie vor beschrieben, zum 01.03.2021.

Die Kostendeckung erfolgt aus der Kostenstelle 57.50.01.00 Fremdenverkehr.

 

Beschluss-Nr.: 91-11/20

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Gemeinde Kurort Rathen über die Erhebung einer Kurtaxe. (Kurtaxsatzung).

 

Beschluss-Nr.: 92-11/20

Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Langmann als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 30.11.2020 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

 

Beschluss-Nr.: 93-11/20

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe einer Spende an den Chorverein Kurort Rathen e.V. durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 94-11/20

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe einer Spende an den Sportverein Kurort Rathen e.V. durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 95-11/20

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe einer Spende an die Rathener Bogengilde e.V. durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 96-11/20

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe einer Spende an den Schifferverein Kurort Rathen e.V. durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 97-11/20

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe einer Spende an den Kleingartenverein „Kleine Bastei“ e.V. durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 98-11/20

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe einer Spende an den Feuerwehrverein Kurort Rathen e.V. durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.


Beschluss-Nr.: 99-11/20

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Zahlung einer Spende an den Helfer- und Förderverein THW des Landkreises Sächsische Schweiz e.V. durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 100-11/20

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Zahlung einer Spende an den  Freundeskreis der Landesbühnen Sachsen und der Felsenbühne Rathen e.V. durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 101-11/20

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe einer Spende an die Musikschule Sächsische Schweiz e.V. durch die KEG Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 102-11/20

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach §§ 24 ff. BauGB gemäß URNr. 2950/2020-L vom 30.10.2020 der Notare HECKSCHEN & VAN DE LOO für das Flurstück 122/14 der Gemarkung Oberrathen zu bescheinigen.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 10/20 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Thomas Richter
Bürgermeister

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