Haus des Gastes

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Parkplatz Oberrathen

293 freie Plätze

Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 29.04.2019

Beschluss-Nr.: 27-4/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befahrung des Kottesteiges gemäß Anlage der Elbschlösschen OHG vom 24.03.2019 für das Fahrzeug der Firma „ChefsCulinar“, welches über der Tonnagebegrenzung von 3,5 t liegt. Die Befahrung gilt max. für 2 Tage in der Woche von Montag bis Sonntag. Die Tonnage des derzeitigen Transporters der Firma „ChefsCulinar“ beträgt 7,5 t und darf nicht überschritten werden.


Beschluss-Nr.: 28-4/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die flächendeckende Einführung der „Gelben Tonne“ ab dem Jahr 2021 zu unterstützen.


Beschluss-Nr.: 29-4/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die als Anlage beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Kurort Rathen für die Parkplätze „Füllhölzelweg“, „Am Grünbach“ in Niederrathen und „Am Bahnhof“ in Oberrathen.


Beschluss-Nr.: 30-4/19

Der Gemeinderat beschließt den Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Kurort Rathen.


Beschluss-Nr.: 31-4/19

Der Gemeinderat bestätigt, dass Herr Ebert als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 29.04.2019 anstelle des Bürgermeisters vertritt.


Beschluss-Nr.: 32-4/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen nimmt die bauliche Zustandsbewertung Fähre „Bergland“ zur Kenntnis.

Der beauftragte Sachverständige bekräftigt inhaltlich die Fortschreibung der Risikoanalyse vom 13.08.2015, hier im Besonderen der Punkt 2 finanzielle Vorsorge für die Ersatzbeschaffung einer Fähre. Die inhaltlichen Vorgaben der Fortschreibung der Risikoanalyse sind somit in der KEG umzusetzen.


Beschluss-Nr.: 33-4/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach §§ 24 ff. BauGB und nach § 17 SächsDenkmSchG gemäß URNr. 454/2019 vom 18.03.2019 des Notars Stephan Schmidt für die Flurstücke 122g, 101/1, 125, 132, 137, 117, 122/22, 122/s, 126, 130, 136, 140 und 143 der Gemarkung Oberrathen zu bescheinigen.


Beschluss-Nr.: 34-4/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Vergabe der Förderung zum des Ausbaus von NGA-Netzen in Teilen des Gemeindegebietes der Gemeinde Kurort Rathen im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells an die Telekom Deutschland GmbH und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag zu erteilen, sobald der finale Fördermittelbescheid der atene KOM GmbH vorliegt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt dem Abschluss des als Anlage 1 Zuwendungsvertrages über die Förderung der Planung, Errichtung und des Betriebes eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen inklusive seiner Anlagen zu und ermächtigt die Verwaltung zur Unterzeichnung dieses Vertrages sowie zur Vornahme eventueller redaktioneller Änderungen.

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 4/19 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Thomas Richter
Bürgermeister

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