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Parkplatz Oberrathen

296 freie Plätze

Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 29.06.2020

Beschluss-Nr.: 38-6/20

Der als Anlage zu dieser Drucksache beigefügte Vertragsentwurf zwischen dem Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz (ZVWV) und den ZVWV-Mitgliedsgemeinden über die Zerlegung der Gewerbesteuer nach § 33 Absatz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) wird genehmigt. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den entsprechenden Vertrag abzuschließen.

 

Beschluss-Nr.: 39-6/20

Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Stuckart als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 29.06.2020 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

 

Beschluss-Nr.: 40-6/20

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt den Parktarifen auf dem Großraumparkplatz in Oberrathen wie folgt zu.

    1.bis 4. Stunde je 1,50 EUR
    ab 5. Stunde Tagesticket 7,00 EUR

    Die Parktarife gelten ab 01. Juli 2020

  2. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 41-6/20

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt dem geprüften Jahresabschluss 2019 der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH mit einer Bilanzsumme von 972,73 € und einem Jahresüberschuss von 83.255,67 € zu und stellt selbigen fest.

    Der Jahresüberschuss in Höhe von 83.255,67 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
  1. Der Gemeinderat stimmt den Ergebnissen der zusätzlichen Prüfungshandlungen in Bezug auf die Vorgänge zwischen der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH und dem Geschäftsführer zu.

  2. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 und 2 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 42-6/20

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt zu, dass aufgrund des vorliegenden geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und des Prüfberichtes des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH vom 17.06.2020 und den Ergebnissen der zusätzlichen Prüfungshandlungen in Bezug auf die Vorgänge zwischen der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH und dem Geschäftsführer Herrn Thomas Richter Entlastung erteilt wird.

  2. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 43-6/20

Vorhaben: Neubau eines Gartenhauses
Flurstück und Gemarkung: Gemarkung Oberrathen, Flurstück 166

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt dem beantragten Bauvorhaben Neubau eines Gartenhauses nicht zu.

 

Beschluss-Nr.: 44-6/20

Vorhaben: Umbau und Sanierung Mehrfamilienwohnhaus
Flurstück und Gemarkung: Gemarkung Niederrathen, Flurstück 36/2

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt dem Bauvorhaben zu.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 5/20 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Thomas Richter

Bürgermeister

 

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