Haus des Gastes

Touristinfo Oberrathen

Parkplatz Oberrathen

301 freie Plätze

Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 28.10.2019

Beschluss-Nr.: 64-10/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt den Rückkauf des Feuerwehrautos P3 vom Feuerwehrverein gemäß den Verkaufsbestimmungen und Beschluss-Nr. 27-3/13, hier: Ein Weiterverkauf des Fahrzeuges P3 an Dritte durch den Verein ist ausgeschlossen, in dem Fall fällt das Fahrzeug an die Gemeinde Kurort Rathen zurück.

Der Rückkaufwert beträgt 1,00 EUR.

 

Beschluss-Nr.: 65-10/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt nach durchgeführter Ausschreibung den Verkauf des Feuerwehrfahrzeuges P3 an Herrn Ronny Leinert. Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 66-10/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt eine Bürgerfahrt in die Partnergemeinde Ötigheim vom 01.10. bis 04.10.2020 durchzuführen. Zur Bürgerfahrt werden die Reisekosten (Buskosten) sowie anteilige Übernachtungskosten in Höhe von 20,00 EUR pro übernachtende Person durch die Gemeinde Kurort Rathen getragen.

In der HH-Stelle 11.11.01.00/4271 besondere Versorgungs-und Betriebsaufwendungen sind hierzu Mittel eingeplant.

 

Beschluss-Nr.: 67-10/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, dass die zu zahlenden Pachten von der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH an die Gemeinde Kurort Rathen für die

  • Fähre
  • Amselsee
  • Parkplatz
  • Haus des Gastes

für das Jahr 2020 gleich den Pachten aus dem Jahr 2019 bleiben.

Grundlage für die Entscheidung ist ein aufgestellter Vergleich der bisherigen Pachten mit den Ergebnissen der Jahre 2015-2019 und den Planansätzen 2019/2020.

Die Pachtvergleiche sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 68-10/19

Der Gemeinderat der Gemeinde der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die in der Anlage beigefügten Leistungsbeschreibungen für das Jahr 2020.

Durchführung von zusätzlichem Winterdienst ohne Verbrauchsmaterial

zusätzliche Leistung Abfallbeseitigung ohne Deponiekosten

Reinigung von drei öffentlichen Toiletten

Führung des Gästeamtes/Touristinformation Niederrathen gemäß Leistungsbeschreibung

Führung der Touristinformation Oberrathen gemäß Leistungsbeschreibung

Die zusätzliche Wiesenpflege wird wie im Jahr 2019 durchgeführt. Mit der beauftragten Firma ist ein erneuter Vertrag zu den gleichen Konditionen abzuschließen.

Die Leistungsbeschreibungen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 69-10/19

Vorhaben:          4. Änderung des Bebauungsplanes „Credesteig und Elbstraße“, Teilbereich Bebauungsplan 2 "Credesteig" in Oberrathen

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen hat am 27.11.2017 den Beschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes 2 „Credesteig“ in Oberrathen, gefasst.
Aufgrund §§ 14, 16, 17 und 18 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) Neufassung vom 09.03.2018 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 13. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 626) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen folgende Satzung:

§ 1  (Gegenstand der Satzung)

Die Geltungsdauer der vom Gemeinderat am 27.11.2017 beschlossenen und am 11.12.2017 in Kraft getretenen Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans „Credesteig und Elbstraße“, Teilbereich Bebauungsplan 2 "Credesteig" in Gemarkung Oberrathen, wird um ein Jahr verlängert.

 

§ 2  (Inkrafttreten)

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB). Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung zu ändernde Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.

 

Beschluss-Nr.: 70-10/19

Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Langmann als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 28.10.2019 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

 

Beschluss-Nr.: 71-10/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der als Anlage beigefügten Nachkalkulation für erbrachte Leistungen im Jahr 2018 durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH für die Gemeinde Kurort Rathen zu.

Für die Gemeinde entsteht eine Nachzahlung aus der Kalkulation des Jahres 2018 an die KEG in Höhe von 24.548,01 EUR. Die überplanmäßigen Ausgaben werden zur Deckung aus der Rücklage entnommen. Die Nachkalkulation ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 72-10/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Fährpreiskalkulation 2020-2022 zu.

Die Kalkulation ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 73-10/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe einer Spende an den Chorverein Kurort Rathen e.V. durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 74-10/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe einer Spende an den Sportverein Kurort Rathen e.V. durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 75-10/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe einer Spende an die Rathener Bogengilde e.V. durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 76-10/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe einer Spende an den Schifferverein Kurort Rathen e.V. durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 77-10/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe einer Spende an den Kleingartenverein „Kleine Bastei“ e.V. durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 78-10/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe einer Spende an den Feuerwehrverein Kurort Rathen e.V. durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

 

Beschluss-Nr.: 79-10/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Zahlung einer Spende an den Helfer- und Förderverein THW des Landkreises Sächsische Schweiz e.V. durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 9/19 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Thomas Richter

Bürgermeister

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