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Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 28.10.2013

Beschluss-Nr.: 64-10/13

Vorhaben: 2. Änderung des Bebauungsplanes 1 „Elbstraße“

Antragsteller: Jörg Ettrich

Anschrift: 01824 Kurort Rathen, Elbweg 2

 Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt nachfolgend genannte Punkte:

  1. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes 1 „Elbstraße“ in Oberrathen, bestehend aus der Planzeichnung vom 14.02.2013, zuletzt geändert am 02.09.2013 (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom 12.11.2012, zuletzt geändert am 28.10.2013 wird als Satzung beschlossen.
    Die Begründung (Teil C) in der Fassung vom 12.11.2012, zuletzt geändert am 02.09.2013 wird gebilligt.

  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung beim Landratsamt Sächsische
    Schweiz-Osterzgebirge zur Genehmigung vorzulegen.

 

Beschluss-Nr.: 65-10/13

Vorhaben: Neubau von 4 Doppelhäusern (Appartements)

Antragsteller: Jörg Ettrich

Anschrift: Elbweg 2, 01824 Kurort Rathen

Grundstück: 01824 Kurort Rathen, Elbweg

Flurstück und Gemarkung: 6/6 und 6/7 Gemarkung Oberrathen

AZ:  02051-13-102

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, für den Neubau von 4 Doppelhäusern (Appartements) sowie eines Nebengebäudes und eines Spielhauses, das Einvernehmen zu erteilen. Die Heizung und Warmwasserbereitung soll mit einer Luftwärmepumpe, zentral mit internem Nahwärmenetz, erfolgen. Es ist nicht bekannt, welche Lautstärke diese in Betrieb erzeugt. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass für benachbarte Grundstücke dadurch keine Lärmbelästigungen entstehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme (§ 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. mit § 69 Abs. 1 SächsBO) zum o. g. Bauvorhaben entsprechend auszufertigen.

 

Beschluss-Nr.: 66-10/13

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt in der HH-Stelle Partnerschaften überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 1.708,51 €. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus den nicht benötigten Mitteln der HH-Stelle 4170.00 für ABM Beschäftigte.

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 10/13 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Richter
Bürgermeister

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