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Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 28.05.2018

Beschluss-Nr.: 24-5/18

Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Kurort Rathen werden die beschließenden Ausschüsse

  1. Verwaltungsausschuss
  2. Technischer Ausschuss

gebildet.

Der Gemeinderat bestellt Herrn Fred Mildner als Nachfolgekandidat für Herrn Olaf Siegert in den Technischen Ausschuss.

 

Beschluss-Nr.: 25-5/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Umnutzung des Nebengebäudes Sockelgeschoss als Pizzeria und Umnutzung Erdgeschoss als Imbiss zu. Es ist durch die Bauaufsicht zu prüfen, ob eine Beeinträchtigung durch Geruchsbelästigung in Folge der Abluftanlage Sockelgeschoss Pizzeria für das Erdgeschoss bzw. für die Umgebungsbebauung zu erwarten ist.

 

Beschluss-Nr.: 26-5/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Umnutzung des Nebengebäudes Sockelgeschoss als Pizzeria und Umnutzung Erdgeschoss als Imbiss zu. Es ist durch die Bauaufsicht zu prüfen, ob eine Beeinträchtigung durch Geruchsbelästigung in Folge der Abluftanlage Sockelgeschoss Pizzeria für das Erdgeschoss bzw. für die Umgebungsbebauung zu erwarten ist.

 

Beschluss-Nr.: 27-5/18

Begleitung der Ausschreibung für den Ausbau einer Breitbandinfrastruktur im Gebiet der Gemeinde Kurort Rathen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Es wurden drei Angebote eingeholt.

  1. Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Leipzig brutto   15.779,40 EUR
  2. Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Berlin   kein Angebot unterbreitet
  3. Muth & Partner mbB  brutto   16.273,20 EUR

Den Zuschlag erhält als günstigster Bieter die Firma Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zum Angebotspreis brutto 15.779,40 EUR.

Beschluss-Nr.: 27-5/18

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt einer Fortschreibung der Risikoanalyse (Erarbeitungsbeschluss vom 15.02. 2015, vorliegendes  Ergebnis vom 13.08.2015) zu.

    Die Grundlage für die Fortschreibung der Risikoanalyse stellt das Analyseergebnis vom 13.08. 2015 aufgestellt vom Unternehmen Wibera Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dresden dar.

    An den vorangegangenen Ergebnissen anknüpfend ist für die Fortschreibung der Risikoanalyse ein entsprechendes Angebot einzuholen und dem Gemeinderat vor Beauftragung vorzulegen.
  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 28-5/18

Der Gemeinderat bestätigt, dass Herr Ebert als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 19.03.2018 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

 

Beschluss-Nr.: 29-5/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die eingetragene Dienstbarkeit auf dem Flurstück 89/1 der Gemarkung Niederrathen notariell streichen zu lassen. Die hierfür anfallenden Kosten werden durch die Gemeinde Kurort Rathen übernommen.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 5/18 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Thomas Richter
Bürgermeister

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