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Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 28.06.2021

Beschluss-Nr.: 34-6/21

Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Langmann als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 28.06.2021 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

 

Beschluss-Nr.:  35-6/21

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt dem geprüften Jahresabschluss 2020 der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH mit einer Bilanzsumme von 784.399 € und einem Jahresüberschuss von 132.128,20 € zu und stellt selbigen fest.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 132.128,20 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

Aus dem Gewinnvortrag von nunmehr 204.301,91 € wird ein Betrag in Höhe von 17.000 €.

in andere Gewinnrücklagen eingestellt.

Selbige beträgt nunmehr 291.000 €.

Die Gewinnrücklage ist zu bilden, um mögliche zukünftige Ausfälle der Gesellschaft in Folge zukünftiger Hochwasser, kompensieren zu können.

Der Restbetrag in Höhe von 187.301,91 € verbleibt im Gewinnvortrag.

Der Gemeinderat stimmt den Ergebnissen der zusätzlichen Prüfungshandlungen in Bezug auf die Vorgänge zwischen der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH und dem Geschäftsführer zu.

 

Beschluss-Nr.: 36-6/21

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt zu, dass aufgrund des vorliegenden geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Prüfberichtes des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH vom 11.06.2021 und den Ergebnissen der zusätzlichen Prüfungshandlungen in Bezug auf die Vorgänge zwischen der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH und dem Geschäftsführer Herrn Thomas Richter Entlastung erteilt wird.

 

Beschluss-Nr.: 37- 6/21

Der Gemeinderat beschließt als Wahltag für die Durchführung der erforderlichen Bürgermeisterwahlen,

Sonntag den 12. Juni 2022.

Soweit erforderlich, wird ein zweiter Wahlgang am Sonntag den 03. Juli 2022 durchgeführt.

 

Beschluss-Nr.: 38-6/21

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt auf Grund der Corona-Pandemie für das Jahr 2021 die Anpassung des Nutzungsvertrages zwischen der Gemeinde Kurort Rathen und der Bäckerei Hübner vom 01.05 2016 gez. am 26.07.2016 zur Nutzung von öffentlichen Teilflächen wie folgt:

§3

Das Nutzungsentgelt beträgt 1,00 €/m² und ist für die Nutzungsdauer vom 01.06.2021 bis zum

31.10. 2021 des Jahres zu zahlen, d.h. bei einer Fläche von 17,5 m² insgesamt 17,50 € /Monat und ist ab 3. des Monats auf das Konto der Gemeinde bei der Ostsächsischen Sparkasse zu überweisen.

Das Nutzungsentgelt wird fällig, unabhängig von der jährlich zu veranlagenden Fremdenverkehrsabgabe.

Ab dem Jahr 2022 gilt wieder die Regelung nach § 3 des Nutzungsvertrages vom 01.05. 2016 gez. am 26.07.2016.

 

Beschluss-Nr.: 39-6/21

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt auf Grund der Corona-Pandemie für das Jahr 2021 die Anpassung des Nutzungsvertrages  zwischen der Gemeinde Kurort Rathen und Herrn Bert Schäfer vom 01.05. 2016 gez. am 26.07.2016 zur Nutzung von öffentlichen Teilflächen wie folgt:

§3

Das Nutzungsentgelt beträgt 1,00 €/m² und ist für die Nutzungsdauer vom 01.06.2021 bis zum 31.10. 2021 des Jahres zu zahlen, d.h. bei einer Fläche von 30,0 m² insgesamt 30,00 €/Monat und ist ab 3. des Monats auf das Konto der Gemeinde bei der Ostsächsischen Sparkasse zu überweisen.

Das Nutzungsentgelt wird fällig unabhängig von der jährlich zu veranlagenden Fremdenverkehrsabgabe.

Ab dem Jahr 2022 gilt wieder die Regelung nach §3 des Nutzungsvertrages vom 01.05. 2016 gez. am 26.07.2016.

 

Beschluss-Nr.: 40-6/21

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt auf Grund der Corona-Pandemie für das Jahr 2021 die Anpassung des Nutzungsvertrages  zwischen der Gemeinde Kurort Rathen und der Roch und Hößler GbR  vom 01.05. 2016 gez. am 26.07.2016 zur Nutzung von öffentlichen Teilflächen Am Grünbach Nr. 7 wie folgt:

§3

Das Nutzungsentgelt beträgt 1,00 €/m² und ist für die Nutzungsdauer vom 01.06.2021 bis zum

31.10. 2021 des Jahres zu zahlen, d.h. bei einer Fläche von 10,0 m² insgesamt 10,00 € /Monat und ist ab 3. des Monats auf das Konto der Gemeinde bei der Ostsächsischen Sparkasse zu überweisen.

Das Nutzungsentgelt wird fällig unabhängig von der jährlich zu veranlagenden Fremdenverkehrsabgabe.

Ab dem Jahr 2022 gilt wieder die Regelung nach §3 des Nutzungsvertrages vom 01.05. 2016 gez. am 26.07.2016.

 

Beschluss-Nr.:41 -6/21

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt auf Grund der Corona-Pandemie für das Jahr 2021 die Anpassung des Nutzungsvertrages zwischen der Gemeinde Kurort Rathen und der Roch und Hößler GbR vom 01.05. 2016 gez. am 26.07.2016 zur Nutzung von öffentlichen Teilflächen „Imbissstube zum Herrmann“ wie folgt:

§3

Das Nutzungsentgelt beträgt 1,00 €/m² und ist für die Nutzungsdauer vom 01.06.2021 bis zum

31.10. 2021 des Jahres zu zahlen, d.h. bei einer Fläche von 21,0 m² insgesamt 21,00 € /Monat und ist ab 3. des Monats auf das Konto der Gemeinde bei der Ostsächsischen Sparkasse zu überweisen.

Das Nutzungsentgelt wird fällig unabhängig von der jährlich zu veranlagenden Fremdenverkehrsabgabe.

Ab dem Jahr 2022 gilt wieder die Regelung nach §3 des Nutzungsvertrages vom 01.05. 2016 gez. am 26.07.2016.

 

Beschluss-Nr.: 42-6/21

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt nur für das Jahr 2021 bei der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe der Gemeinde Kurort Rathen vom 29.10.2018, in Kraft getreten am 01.01.2019, die Berechnung der Tourismusabgabe für die Abgabepflichtigen nach § 2 der Satzung

beim jährlichen Erhebungszeitraum, die Corona bedingten Ausfall- und Schließzeiten für den Zeitraum von Januar bis Juni (6 Monate) nicht zu berechnen.

 

Der Erhebungszeitraum gemäß § 6 soll somit für das Corona-Jahr 2021 nur 6 Monate betragen.

Die Höhe der Abgabe nach § 5

für die Buchstaben b bis f                                                                                                         beträgt somit 6/12

Buchstabe f für saisonbedingte Sitzplätze 01.04.-31.10.                                                              beträgt somit 4/7

Der Erhebungszeitraum für saisonbedingte Sitzplätze (01.04.-31.10.) soll nur von Juli bis Oktober berechnet werden.

Die schriftlichen Bescheide zur Abgabe für den jeweiligen Erhebungszeitraum, sind zum 30. September 2021 zu erlassen.

Die Abgabe wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig.

 

Beschluss-Nr.: 43-6/21

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen erteilt das Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses als Ersatzneubau mit Doppelgarage und Dachterrasse.

 

Nachfolgende Hinweise sollten beachtet werden:

Die Unterschrift des Nachbarn, Flurstück 77a, fehlt.

Da der Waldabstand unterschritten wird, sollte mit dem Eigentümer des Flurstücks 77a über einen Waldumbau gesprochen werden. Sollte einem Waldumbau nicht zugestimmt werden können, so sollte eine Firstverstärkung zur Lastenablage möglicher umstürzender Bäume erfolgen.

Für den Stauraum zur Aufstellung von Fahrzeugen zwischen der Garage und der öffentlichen Straße bedarf es 5 m.

 

Beschluss-Nr.: 44-6/21

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Bedingungen.

 

Zustimmung zum Neubau nur in vorhandener Größe 5,05 m x 3,35 m und Einhaltung des erforderlichen Grenzabstandes zum Nachbarn. Die Unterschriften der Nachbarn sind beizubringen. Durch das Bauamt ist zu prüfen, ob im Außenbereich gebaut werden darf. Dieser Schuppen, ist für keinerlei beherbergungsgruppen zu nutzen.

Aufgrund der Waldnähe, ist der Ofen aus dem Schuppen zu entfernen. Die Lage des Bauvorhabens und die damit höheren Bedingungen an den Brandschutz, lassen einen Ofen, auch mit Funkenschutz nicht zu.

 

Beschluss-Nr.: 46-6/21

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt eine Beteiligung der Gemeinde an einer vom Landkreis durchzuführenden Markterkundungsverfahren zur Versorgung der sogenannten „Grauen-Flecken“ mit Breitband (30-100Mbit/s).

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen vom Landkreis noch vorzulegenden Vertrag hierzu zu unterzeichnen.

 

Beschluss-Nr.: 47-6/21

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen bestätigt das Nachtragsangebot zur Planung touristisches Leit- und Informationssystem für den Kurort Rathen, Teil 1 Schrankenanlage/Straßenüberhöhung der Fa. Landschaftsarchitektur Panse und beauftragt das Büro Panse mit der Durchführung der Leistungen in Höhe von 2.249,10 €.

 

Beschluss-Nr.: 48-6/21

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende von Herrn Dr. Stefan Wegner, Elbweg 13, 01824 Kurort Rathen für den Kindergarten Kurort Rathen in Höhe von 1.000,00 EUR.

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 5/21 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Thomas Richter

Bürgermeister

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