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Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 27.11.2017

Beschluss-Nr.: 96-11/17

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Vergabe der zu erbringenden Bauleistung „Ersatzneubau Böschungsmauer Wehlener Weg“ an die Firma Bauinstandsetzung Sebnitz GmbH zu vergeben.

Auftragssumme: 108.633,04 EUR

Der Mehrbedarf an Eigenmitteln in Höhe von 11.759,65 € wird aus den liquiden Mitteln der Gemeinde Kurort Rathen entnommen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragserteilung vorzunehmen.

Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 97-11/17

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt nachfolgend genannte Punkte:

  1. Die Abwägungen gemäß Ziffer 2.1 bis 2.4 werden bestätigt.

  2. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes 1 „Elbstraße“ in Oberrathen, bestehend aus der Planzeichnung vom 01.08.2017, zuletzt geändert am 27.10.2017 (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom 01.08.2017 wird als Satzung beschlossen.

  3. Die Begründung (Teil C) in der Fassung vom 01.08.2017, zuletzt geändert am 27.10.2017, wird gebilligt.

  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung beim Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge anzuzeigen.

  5. Der Beschluss, ist ortsüblich bekannt zu geben.


ABSTIMMUNGSERGEBNIS

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 11 ; davon anwesend: 9

Ja-Stimmen: Nein-Stimmen Stimmenthaltungen

zu Punkt 2.1.1 ...........9............; ........./................; ............/....................

zu Punkt 2.1.3 ...........9............; ......../.................; ............/....................

zu Punkt 2.1.4 ...........9............; ......../.................; ............/....................

zu Punkt 2.2. .............9............; ......../.................; ............/....................

zu Punkt 2.3 ..............9............; ......../.................; ............/....................

zu Punkt 2.4 .............9...........; ......../..................;............./....................

zu Punkt 3.2 ..............9............; ......./..................; ............/....................

Bemerkungen:

Aufgrund des § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung waren 0 Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Beschluss-Nr.: 98-11/17

Der Gemeinderat beschließt das Einvernehmen gem. BauGB §36 Abs.1 und 2

zum Bauvorhaben Silvia Brinkmann, van der Sluijs

hier: Antrag auf Vorbescheid AZ 02397-17-102

Nutzungsänderung und Erweiterung vorhandener Schuppen in die vorhandene Hanglage des Grundstückes, saisonale Unterkunft für Urlaubsgäste nicht zu erteilen.

 

Beschluss-Nr.: 99-11/17

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende von Herrn Herbert Hülsbergen, Graf-Schack-Str. 14, 18055 Rostock für den Kindergarten Kurort Rathen in Höhe von 1.000,00 EUR.


Beschluss-Nr.: 100-11/17

Der Gemeinderat beschließt den Ergebnissen zur Minimierung des Bahnlärms gemäß der Machbarkeitsstudie des Büros Obermeyer vom 10.03. 2017 für den Bereich Kurort Rathen

wie folgt zuzustimmen:

Seite 51

7.3.5. Ergebnisse der Untersuchung für Kurort Rathen

Unterhaltsschleifen und SSD auf beiden Gleisen auf einer Gesamtlänge

der Strecke von 1500 m

Errichtung einer hochabsorbierenden Schallschutzwand von 3 m Höhe im Bereich

BÜ Bahnhof Kurort Rathen km 33,830 bis km 33,300 hinter BÜ Kreisstraße K 8734.

Die Errichtung einer Schallschutzwand im Bereich Bahnsteig Kurort Rathen bis km 34,150 wird aus sachlichen Gründen abgelehnt.

 

Beschluss-Nr.: 101-11/17

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die 9. Änderung der Anlage 1

des Betriebsführungsvertrages vom 25.08.2008 gez. am 04.09.2008 in Kraft getreten am 01.01. 2009 zwischen der Gemeinde Kurort Rathen und der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH.

Die Gemeinde Kurort Rathen beauftragt die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH mit der Durchführung von zusätzlichen Leistungen im Jahr 2018 gemäß Anlage 1 zur 9. Änderung des Betriebsführungsvertrages.

Das Angebot der KEG Rathen mbH vom 1.11.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.

Änderungen

Der § 4 des Betriebsführungsvertrages erhält folgende Fassung:

Zusätzliche Aufgaben der Betriebsführerin

Die Betriebsführerin führt im Auftrag der Gemeinde Kurort Rathen nachfolgende zusätzliche Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung aus.

Durchführung von zusätzlichem Straßenwinterdienst ohne Verbrauchsmaterial Streugut, Salz

Abfallbeseitigung ohne Deponiekosten

Reinigung von drei öffentlichen Toiletten ohne Verbrauchsmaterial

Leistungsvergütung Gästeamt, Touristinformation

zusätzliche Leistungsvergütung Touristinformation Oberrathen

Die 8. Änderung der Anlage 1 des Betriebsführungsvertrages vom 25.08. gez. am 04.09.2008, in Kraft getreten am 01.01. 2017 verliert damit ihre Gültigkeit.

Der § 9 Vertragsdauer erhält folgende Fassung:

Der Vertrag tritt zum 01.01.2018 in Kraft. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich jährlich automatisch, wenn von der Kündigung kein Gebrauch gemacht wird.

Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate, die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Die Kündigung kann nur von der Gemeinde Kurort Rathen, vertreten durch den stellvertretenden Bürgermeister, oder einem von der Gemeinde Kurort Rathen noch zu benennenden Vertreter der Kurortentwicklungsgesellschaft, Kurort Rathen, ausgesprochen werden.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens bis zum 3. Werktag des Kündigungsmonats beim Empfänger eingegangen sein.

Die Gemeinde Kurort Rathen beauftragt die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH mit der Durchführung von zusätzlichen Leistungen gemäß Anlage 1 zur 9. Änderung des Betriebsführungsvertrages.

Die zusätzlichen Leistungen erfolgen gemäß Angebot der KEG Rathen mbH zur Leistungsbeschreibung,

Die ausgewiesenen notwendigen Arbeitsstunden, Anzahl der Arbeitstage, zu bearbeitende Flächenansätze widerspiegeln den Mindestaufwand, welcher notwendig ist, um die zusätzlichen Leistungen erfüllen zu können.

Der Umfang der zusätzlichen Leistungen kann sich jederzeit nach Verschmutzungsgrad, Aufwand erweitern. Die Gemeinde Kurort Rathen hat den möglichen begründeten und mit Stundennachweis belegbaren Mehrzeitaufwand zu erstatten.

Es bedarf bei jeglichen Änderungen der zusätzlichen Leistungen auch einer möglichen Mehraufwandsabrechnung mit Nachweis immer dem Beschluss der Gemeinde Kurort Rathen.

Die zusätzlichen Leistungen werden der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH entsprechend den Angeboten der Kosten für die Flächenbearbeitung und oder den ermittelten einzelnen Leistungspreisen aller zusätzlichen Leistungen für das Jahr 2018erstattet.

Die Gemeinde Kurort Rathen und die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH erkennen die zusätzlichen Leistungen gemäß Anlage 1 zur 9. Änderung des Betriebsführungsvertrages für das Jahr 2018 an. Das Angebot der KEG Rathen mbH vom 1.11.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.

Die 9. Änderung zur Anlage 1 zum Betriebsführungsvertrag ist als Anlage Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 102-11/17

Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Christine Garbowsky als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 27.11.2017 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

 

Beschluss-Nr.: 103-11/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe von Bauleistungen hier: Los 1 Gerüstarbeiten an die Firma Zimmerei Schneider 01814 Porschdorf Gewerbehof 54c zum Angebotspreis von netto 616,00 € zu vergeben. Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 104-11/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe von Bauleistungen hier: Los 2 Putzarbeiten an die Firma Zimmerei Schneider 01814 Porschdorf Gewerbehof 54c zum Angebotspreis von netto nach EP 28 € m² € zu vergeben. Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 105-11/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe von Bauleistungen hier: Los 3 Metallbauarbeiten an die Firma Zimmerei Schneider 01814 Porschdorf Gewerbehof 54c zum Angebotspreis von netto 119,00 € zu vergeben. Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 106-11/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe von Bauleistungen hier: Los 4 Zimmereiarbeiten an die Firma Zimmerei Schneider 01814 Porschdorf Gewerbehof 54c zum Angebotspreis von netto 2.680,85 € zu vergeben. Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 107-11/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe von Bauleistungen hier: Los 5 Trockenbau an die Firma Zimmerei Schneider 01814 Porschdorf Gewerbehof 54c zum Angebotspreis von netto 2595,55 € zu vergeben. Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 108-11/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe von Bauleistungen hier: Los 6 Bodenbelag an die Firma Müller 01824 Rosenthal-Bielatal, Schulstraße 1e zum Angebotspreis von netto 2185,57. € zu vergeben. Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 109-11/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe von Bauleistungen hier: Los 7 Tischler an die Firma Schindler 01833 Dürrröhrsdorf Am breiten Stein 25 zum Angebotspreis von netto 1263,07 € zu vergeben. Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 110-11/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe von Bauleistungen hier: Los 8 Malerarbeiten an die Firma Schmid 01454 Radeberg Mühlstraße 2 zum Angebotspreis von netto 523,78 € zu vergeben. Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 111-11/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe von Bauleistungen hier: Los 9 Heizung an die Firma Schiebold 01814 Bad Schandau Ostrauer Ring 32 zum Angebotspreis von netto 931,82 € zu vergeben.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 112-11/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe von Bauleistungen hier: Los 10 Elektroarbeiten an die Firma Marschner 01829 Stadt Wehlen Pirnaer Straße 139 zum Angebotspreis von netto 5.152,43 € zu vergeben. Die Beleuchtungsanlage, ist in Abstimmung mit der Innenarchitektin zu beschaffen.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 113-11/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt den Parktarifen wie folgt auf dem Großraumparkplatz Oberrathen zu. 1.bis 4. Stunde je 1,00 EUR, ab 5. Stunde Tagesticket 5,00 EUR

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 114-11/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt dem vorgelegten Wirtschaftsplan der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH für das Wirtschaftsjahr 2018 zu. Der Wirtschaftsplan 2018 ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen, wie in Ziffer 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 115-11/17

Vorhaben: 4. Änderung des Bebauungsplanes "Credesteig und Elbstraße" Teilbereich Bebauungsplan 2 „Credesteig“

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt nachfolgend genannte Punkte:

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt den die 4. Änderung des Bebauungsplanes 2 "Credesteig und Elbstraße" mit nachfolgend genannten Punkten:

  1. Der rechtskräftige Bebauungsplan genehmigt mit Bescheid vom Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge vom 09.07.1997, Az.: 51-2511.20-87 Rathen 2/3 am 05.09.1997 in Kraft gesetzt, soll geändert werden. Die Änderung bezieht sich auf Teile der Flurstücke 89 und 90a, gemäß Lageplan vom 09.11.2017.

  2. Mit der Änderung soll das Leitbild der Gemeinde Kurort Rathen umgesetzt und Wohnungsbau zur Errichtung des Hauptwohnsitzes in Kurort Rathen festgelegt werden.

  3. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu geben.

  4. Den Auftrag zur 4. Änderung, wie vor beschrieben, erhält das Büro Ehrt 01844 Neustadt Sebnitzer Straße 6 gemäß Angebot. Das Kostenangebot ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Auftragsvergabe erfolgt stufenweise, zunächst wir die Erarbeitung der Veränderungssperre beauftragt.

Die außerplanmäßigen Kosten werden aus den liquiden Mitteln der Gemeinde Kurort Rathen entnommen.


Beschluss-Nr.: 116-11/17

Vorhaben: 4. Änderung des Bebauungsplanes "Credesteig und Elbstraße"

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt nachfolgend genannte Punkte:

  1. Für das Gebiet des Bebauungsplanes 2 „Credesteig“ des Bebauungsplanes "Credesteig und Elbstraße" (genaue Gebietsabgrenzung siehe Anlage vom 09.11.2017) wird eine Veränderungssperre gemäß Anlage erlassen.

  2. Der Beschluss, ist ortsüblich bekannt zu geben.

 

Beschluss-Nr.: 117-11/17

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende von Herrn Egbert Eibenstein, Halbestadt 44, 01824 Königstein für den Kindergarten Kurort Rathen in Höhe von 20,00 EUR.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 9/17 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Thomas Richter
Bürgermeister

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