Haus des Gastes

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Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 27.01.2020

Beschluss-Nr.: 1-1/20

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr.:

94-11/19 zur Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß §§ 24 ff. BauGB der Gemeinde iVm. § 13 (1) SächsStrG zum Grundstückskauf vom 22. Juli 2016, Urkunden-Nr. 531/2016 Notar Matthias Dols, Berlin, Grundstück der Gemarkung Oberrathen, Teilfläche aus Flst. 122/26.


Beschluss-Nr.: 2-1/20

Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Langmann als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 16.12.2019 anstelle des Bürgermeisters vertritt.


Beschluss-Nr.: 3-1/20

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Reparatur und dem Neubau der Markisenanlage auf dem Dach des Haus des Gastes zu.
    Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.
  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 1/20 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Thomas Richter
Bürgermeister

 

 

 

 

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