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Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2021

Beschluss-Nr.: 64-8/21

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt den geänderten Planungen für den Teil Verkehrsberuhigung im staatlich anerkannten Luftkurort Rathen

Baukosten 30.606,19 EUR/brutto

sowie dem geänderten Teil Errichtung einer Schrankenanlage ohne Bezahlung als Durchfahrtssperre für unbefugte Tagestouristen

Baukosten 258.971,67 EUR/brutto

zu. Die Maßnahme ist im Haushalt der Gemeinde Kurort Rathen geplant. Für die Maßnahme, sind Fördermittel bei der Landesdirektion Sachsen zu beantragen.

 

Beschluss-Nr.: 65-8/21

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die überplanmäßigen Ausgaben und die Vergabe der Leistungen für den Neubau Feuerwehrzufahrt zur Elbe im Kurort Rathen, Flur 43, an die Bauinstandsetzung Sebnitz GmbH, Hohnsteiner Straße 14, 01855 Sebnitz mit einer geprüften Angebotssumme von 22.055,79 € (brutto).

Die Finanzierung erfolgt aus dem Haushalt mit 10.000,00 € und die der überplanmäßigen Ausgabe aus der pauschalen Zuweisung (24.220,00 €) zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen in Höhe von 12.055,79 € für das Haushaltsjahr 2021.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

 

Beschluss-Nr.: 66-8/21

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, für das oben genannte Bauvorhaben, das Einvernehmen für den Antrag auf Vorbescheid zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Bauaufsichtsbehörde gem. § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 69 Abs. 1 u. Abs. 4 SächsBO geforderte Stellungnahme entsprechend zu fertigen

 

Beschluss-Nr.: 67-8/21

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, an dem Beschluss des Technischen Ausschusses Nr. 19-4/21 vom 12.04.2021 festzuhalten und das Einvernehmen zur Errichtung einer Zeltwiese auf dem Flurstück 74/1 erneut zu versagen

Die Versagungsgründe werden wie folgt erweitert:

Eine Erweiterung des Gewerbes (Hostel) auf dem Nachbarflurstück 74/1 widerspricht zudem dem rechtskräftigem Flächennutzungsplan der Gemeinde Kurort Rathen.

Eine Zeltwiese ist für die Fläche 74/1 nicht ausgewiesen.

Die Ansiedlung einer Zeltwiese auf dem Flurstück 74/1 widerspricht dem Planungswillen der Gemeinde Kurort Rathen

Der Bauantrag zum genehmigten Gewerbebetrieb lautete:

Umnutzung Wohnhaus zum Hostel „Hinterland“. Dieser Umnutzung des Wohnhauses hat die Gemeinde Kurort Rathen zugestimmt. Die Umnutzung einer Scheune zu Lager- und Sanitärräumen war nicht Bestandteil des Bauantrages.

 

Beschluss-Nr.: 68-8/21

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Mittel aus der pauschalen Zuweisung für Instandsetzungs-, Erneuerungs- und Erstellungsmaßnahmen an Straßen und Radwegen gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 Sächsisches Finanzausgleichgesetz (SächsFAG) in Höhe von 8.477,30 Euro für das Haushaltsjahr 2020 in das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen.

 

Beschluss-Nr.: 69-8/21

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen, beschließt die Vergabe zum Bauvorhaben Wehlener Weg- Instandsetzung Böschungsmauern an den günstigsten Bieter die Fa. Bauinstandsetzung Sebnitz GmbH Hohnsteiner Straße 14 zum Angebotspreis von 17.426,59 EUR zu vergeben.

Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.

Die Finanzierung der Maßnahme ist wie folgt gesichert aus der pauschalen Zuweisung gemäß 17 Abs. 1 Nummer 2 SächsFAG.

Übertragung der Mittel aus dem Jahr 2020 in das Jahr 2021 8.477,30 EUR
und Mittel wie vor aus dem Jahr 2021 9.055,10 EUR
Summe zur Verfügung stehender Mittel 17.532,40 EUR

 

Beschluss-Nr.: 70-8/21

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Gemeinde Kurort Rathen über die Ablösung von Stellplätzen (Stellplatzablösesatzung) mit zugehöriger Anlage 1 (Vertrag zur Ablösung von Stellplätzen) Anlage 2 (Kalkulation).

 

Beschluss-Nr.: 71-8/21

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Anschaffung von

30 Stück Papierkörben Rossignol Zeno 40 Liter 
derzeitiger Stückpreis brutto 215,50 EUR
Kosten 30 Stück 6.466,00 EUR

Die Finanzierung ist wie folgt gesichert

Mittel aus der pauschalen Zuweisung ländlicher Raum 2021 2.551,00 EUR

Außerplanmäßige Ausgaben

aus der Rücklage der Gemeinde Kurort Rathen  3.915,00 EUR

Gesamtsumme Mittel 6.466,00 EUR

 

Beschluss-Nr.:72-8/21

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, für das oben genannte Bauvorhaben, das Einvernehmen für den Antrag auf Vorbescheid zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Bauaufsichtsbehörde gem. § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 69 Abs. 1 u. Abs. 4 SächsBO geforderte Stellungnahme entsprechend zu fertigen

  2. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 73-8/21

Die KISA Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen, Eilenburger Straße 1 a, 04317 Leipzig, wird für die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 gemäß § 88 SächsGemO auf Basis ihres Angebotes vom 09.07.2021 in Höhe von 7.140,00 EUR zzgl. Fahrtkosten beauftragt.

Die außerplanmäßigen Mittel werden aus der Rücklage entnommen.

 

Beschluss-Nr.: 74-8/21

Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Langmann als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 27.09.2021 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

 

Beschluss-Nr.: 75-8/21

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende von Herrn Herbert Hülsbergen in Höhe von 1.000,00 EUR für den Kindergarten der Gemeinde Kurort Rathen.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 7/21 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Thomas Richter
Bürgermeister

 

 

 

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