Haus des Gastes

Touristinfo Oberrathen

Parkplatz Oberrathen

Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26.11.2018

Beschluss-Nr.: 81-11/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, dass die zu zahlenden Pachten von der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH an die Gemeinde Kurort Rathen für

  • Fähre
  • Amselsee
  • Parkplatz
  • Haus des Gastes

das Jahr 2019 gleich den Pachten aus dem Jahr 2018 bleiben.

Grundlage für die Entscheidung ist ein aufgestellter Vergleich der bisherigen Pachten mit den Ergebnissen der Jahre 2015-2017 und den Planansätzen 2018/2019.

Die Pachtvergleiche sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 82-11/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die 10. Änderung der Anlage 1

des Betriebsführungsvertrages vom 25.08.2008 gez. am 04.09.2008 in Kraft getreten am 01.01. 2009 zwischen der Gemeinde Kurort Rathen und der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH.

Die Gemeinde Kurort Rathen beauftragt die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH mit der Durchführung von zusätzlichen Leistungen im Jahr 2019 gemäß Anlage 1 zur 10. Änderung des Betriebsführungsvertrages.

Das Angebot der KEG Rathen mbH vom 07.11.2018 ist Bestandteil des Beschlusses.

Änderungen

Der § 4 des Betriebsführungsvertrages erhält folgende Fassung:

Zusätzliche Aufgaben der Betriebsführerin

Die Betriebsführerin führt im Auftrag der Gemeinde Kurort Rathen nachfolgende zusätzliche Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung aus.

  • Durchführung von zusätzlichem Straßenwinterdienst ohne Verbrauchsmaterial Streugut, Salz
  • Abfallbeseitigung ohne Deponiekosten
  • Reinigung von drei öffentlichen Toiletten ohne Verbrauchsmaterial
  • Leistungsvergütung Gästeamt, Touristinformation
  • zusätzliche Leistungsvergütung Touristinformation Oberrathen

Die 9. Änderung der Anlage 1 des Betriebsführungsvertrages vom 25.08. gez. am 04.09.2008, in Kraft getreten am 01.01. 2018 verliert damit ihre Gültigkeit.

Der § 9 Vertragsdauer erhält folgende Fassung:

Der Vertrag tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich jährlich automatisch, wenn von der Kündigung kein Gebrauch gemacht wird.

Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate, die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Die Kündigung kann nur von der Gemeinde Kurort Rathen, vertreten durch den stellvertretenden Bürgermeister, oder einem von der Gemeinde Kurort Rathen noch zu benennenden Vertreter der Kurortentwicklungsgesellschaft, Kurort Rathen, ausgesprochen werden.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens bis zum 3. Werktag des Kündigungsmonats beim Empfänger eingegangen sein.

Die Gemeinde Kurort Rathen beauftragt die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH mit der Durchführung von zusätzlichen Leistungen gemäß Anlage 1 zur 10. Änderung des Betriebsführungsvertrages.

Die zusätzlichen Leistungen erfolgen gemäß Angebot der KEG Rathen mbH zur Leistungsbeschreibung,

Die ausgewiesenen notwendigen Arbeitsstunden, Anzahl der Arbeitstage, zu bearbeitende Flächenansätze widerspiegeln den Aufwand, welcher notwendig ist, um die zusätzlichen Leistungen erfüllen zu können.

Der Umfang der zusätzlichen Leistungen kann sich jederzeit nach Verschmutzungsgrad, Aufwand erweitern. Die Gemeinde Kurort Rathen hat den möglichen begründeten und mit Stundennachweis belegbaren Mehrzeitaufwand zu erstatten.

Es bedarf bei jeglichen Änderungen der zusätzlichen Leistungen auch einer möglichen Mehraufwandsabrechnung mit Nachweis immer dem Beschluss der Gemeinde Kurort Rathen.

Die zusätzlichen Leistungen werden der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH entsprechend den Angeboten der Kosten für die Flächenbearbeitung und oder den ermittelten einzelnen Leistungspreisen aller zusätzlichen Leistungen für das Jahr 2019 erstattet.

Die Gemeinde Kurort Rathen und die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH erkennen die zusätzlichen Leistungen gemäß Anlage 1 zur 10. Änderung des Betriebsführungsvertrages für das Jahr 2019 an. Das Angebot der KEG Rathen mbH vom 07.11.2018 ist Bestandteil des Beschlusses.

Die 10. Änderung zur Anlage 1 zum Betriebsführungsvertrag ist als Anlage Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 83-11/18

Der Gemeinderat beschließt die Bildung eines gemeinsamen Gemeindewahlausschusses für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Königstein zu den Kommunalwahlen am 26.05.2019.

 

Beschluss-Nr.: 84-11/18

Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Garbowsky als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 26.11.2018 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

 

Beschluss-Nr.: 85-11/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der als Anlage beigefügten Nachkalkulation für erbrachte Leistungen 2017 der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH für die Gemeinde Kurort Rathen zu.

Für die Gemeinde entsteht eine Nachzahlung aus der Kalkulation des Jahres 2017 an die KEG in Höhe von 1.710,00 EUR. Die überplanmäßigen Ausgaben werden zur Deckung aus der Rücklage entnommen. Die Nachkalkulation ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 86-11/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe der Baumaßnahme Erneuerung Saalbeleuchtung im Haus des Gastes an die Firma WEA Wärme- und Energieanlagenbau GmbH Sebnitz zu.

Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 87-11/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe einer Spende an den Chorverein Kurort Rathen e.V. durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 88-11/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe einer Spende an den Sportverein Kurort Rathen e.V. durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 89-11/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe einer Spende an die Rathener Bogengilde e.V. durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 90-11/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe einer Spende an den Schifferverein Kurort Rathen e.V. durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 91-11/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe einer Spende an den Kleingartenverein „Kleine Bastei“ e.V. durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 92-11/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe einer Spende an den Feuerwehrverein Kurort Rathen e.V. durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 93-11/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Zahlung einer Spende an den Helfer- und Förderverein THW des Landkreises Sächsische Schweiz e.V. durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 94-11/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Zahlung einer Spende an die Freiwillige Feuerwehr Weißig durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 95-11/18

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende von Herrn Hülsbergen für den Kindergarten Kurort Rathen.

 

Beschluss-Nr.: 96-11/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die pauschale Zuweisung zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen in Höhe von 24.220 € für das Haushaltsjahr 2018 in das Jahr 2019 zu übertragen.

 

Beschluss-Nr.: 97-11/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Vergabe der Planungsleistungen für die Erweiterung des straßenbegleitenden Parkplatzes am Füllhölzelweg in Rathen an das Ingenieurbüro IPROconsult, Schnorrstraße 70 in 01069 Dresden mit einer Angebotsendsumme von brutto

7.914,87 EUR

 

Beschluss-Nr.: 98-11/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe von Instand- setzungsarbeiten am Parkplatz Oberrathen an die Firma Schober Bau zu.

Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.

Zurück

Touristinformation “Haus des Gastes”
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen

035024 - 70 422
touristinformation@kurort-rathen.de

Gemeindeverwaltung Kurort Rathen
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen

035024 - 70 671
info@kurort-rathen.de