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Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26.06.2017

Beschluss-Nr.: 45-6/17

Der Gemeinderat bestätigt, dass Herr Schuster als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 29.05.2017 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

Beschluss-Nr.: 46-6/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt dem geprüften Jahresabschluss 2016 der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH mit einer Bilanzsumme von 578.283,63 € und einem Jahresüberschuss von 55.423,43 € zu und stellt selbigen fest.

    Der Jahresüberschuss in Höhe von 55.423,43 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

    Aus dem Gewinnvortrag von nunmehr 80.403,16 € wird ein Betrag in Höhe von 60.000 € in andere Gewinnrücklagen eingestellt.

    Selbige beträgt nunmehr in Summe 260.000 €.

    Die Gewinnrücklage ist zu bilden, um mögliche zukünftige Ausfälle der Gesellschaft, in Folge Hochwasser, kompensieren zu können.

    Der Restbetrag in Höhe von 20.403,16 € verbleibt im Gewinnvortrag.

  1. Der Gemeinderat stimmt den Ergebnissen der zusätzlichen Prüfungshandlungen in Bezug auf die Vorgänge zwischen der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH und dem Geschäftsführer zu.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 und 2 dieses Beschlusses vorgegeben.

Beschluss-Nr.: 47-6/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt zu, dass aufgrund des vorliegenden geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und des Prüfberichtes des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH vom 12.06.2017 und den Ergebnissen der zusätzlichen Prüfungshandlungen in Bezug auf die Vorgänge zwischen der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH und dem Geschäftsführer Herrn Thomas Richter Entlastung erteilt wird.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 Beschluss-Nr.: 48-6/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt dem als Anlage beigefügten Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Kurort Rathen und der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

    Der Pachtvertrag ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

Beschluss-Nr.: 49-6/17

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Vergabe von Bauleistungen für die Straßeninstandsetzung des Wehlener Weges an die Firma BeyerBau zum Angebotspreis von 23.106,52 EUR zu vergeben.

Die weiteren Angebote der Firmen STRABAG und Tief- und Erschließungsbau sind Bestandteil des Beschlusses.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den nicht benötigten Mitteln für das Bauvorhaben Feuerlöschtrockenleitung Villa „Bergwart“.

Beschluss-Nr.: 50-6/17

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stellt die Gesamtkosten für das Bauvorhaben Erneuerung Sozialteil, durchgeführt durch den SV Kurort Rathen e.V. gemäß Anlage 1 fest.

Gesamtkosten: 133.990,86 €

Förderung 50% 66.995,43 €

Eigenanteil SV über Gemeinde: 66.995,43 €

Rückforderung von Gemeinde

an Sportverein durch Überzahlung: 4.846,43 €

Beschluss-Nr.: 51-6/17

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die anteilige Kostenbeteiligung zur anwaltlichen Vertretung bei den FAG Verhandlungen zu den abundanten Gemeinden der Finanzausgleichsumlage („Reichensteuer“).

Der anteilige Betrag der Gemeinde Kurort Rathen beträgt 1.604,65 EUR.

Da diese Summe im Haushalt der Gemeinde Kurort Rathen nicht eingeplant ist, wird gleichzeitig beschlossen, die außerplanmäßigen Mittel aus der Rücklage der Gemeinde Kurort Rathen hier zur Verfügung zu stellen.

Beschluss-Nr.: 52-6/17

Gemarkung Oberrathen.

Verkäufer: Stiftung Hensoltshöhe

Hensoltstraße 58
91710 Gunzenhausen

Käufer: Gemeinde Kurort Rathen

Füllhölzelweg 1
01824 Kurort Rathen

Flurstück: 104/3 Gemarkung Oberrathen

Flurstücksgröße: 533 m²

Die Notarkosten übernimmt die Gemeinde Kurort Rathen. Da die Kosten für den Ankauf der Fläche nebst Notarkosten im Haushalt der Gemeinde Kurort Rathen nicht eingeplant sind, werden selbige zur außerplanmäßigen Zahlung aus der Rücklage der Gemeinde entnommen.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 4/17 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Thomas Richter

Bürgermeister

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