Haus des Gastes

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Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2020

Beschluss-Nr.:70-10/20

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, dass die zu zahlenden Pachten von der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH an die Gemeinde Kurort Rathen für die

  • Fähre
  • Amselsee
  • Parkplatz
  • Haus des Gastes

 für das Jahr 2021 gleich den Pachten aus dem Jahr 2020 bleiben.

Grundlage für die Entscheidung ist ein aufgestellter Vergleich der bisherigen Pachten mit den

Ist-Ergebnissen der Jahre 2017-2019 im Vergleich zu den Pachten und Ergebnissen des Jahres 2014

Die Pachtvergleiche sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 71-10/20

Der Gemeinderat der Gemeinde der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die in der Anlage beigefügten Leistungsbeschreibungen für das Jahr 2021.

  • Durchführung von zusätzlichem Winterdienst ohne Verbrauchsmaterial
  • zusätzliche Leistung Abfallbeseitigung ohne Deponiekosten
  • Reinigung von drei öffentlichen Toiletten
  • Führung des Gästeamtes/Touristinformation Niederrathen gemäß Leistungsbeschreibung
  • Führung der Touristinformation Oberrathen gemäß Leistungsbeschreibung

 

Die zusätzliche Wiesenpflege wird wie im Jahr 2020 durchgeführt. Mit der beauftragten Firma ist ein erneuter Vertrag zu den gleichen Konditionen abzuschließen.

Die Leistungsbeschreibungen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 72-10/20

Die Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Änderung des Betriebsführungsvertrages vom 25.08.2008 einschließlich der 11. Änderung. Der neue Betriebsführungsvertrag mit seinen Nebenanlagen 1 und 2 ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Gemeinde Kurort Rathen beauftragt die KEG Rathen mbH mit der Durchführung von zusätzlichen Leistungen im Jahr 2021 gemäß der Anlage 1 des Betriebsführungsvertrages.

Das Angebot der KEG Rathen mbH vom 13.10.2020 ist Bestandteil des Beschlusses. Der Vertrag tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Anlage 1 ist jährlich anzupassen.

 

Beschluss-Nr.: 73-10/20

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach §§ 24 ff. BauGB und nach § 17 SächsDenkmSchG gemäß URNr. 1022/2020 vom 10.09.2020 des Notars Dr. Georg Liessem für das Flurstück 16 der Gemarkung Niederrathen zu bescheinigen.

Der Bürgermeister wird in einem zweiten Schritt beauftragt, auf dem Flurstück 16 der Gemarkung Niederrathen eine Dienstbarkeit zu Gunsten der Gemeinde Kurort Rathen bezüglich des öffentlich gewidmeten Flurstückes 117 (Trebenweg) im Grundbuch des Erwerbers gemäß vorgenannter Urkunde eintragen zu lassen. Die Kosten für die Dienstbarkeit trägt die Gemeinde Kurort Rathen.

 

Beschluss-Nr.: 74-10/20

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende von Herrn Herbert Hülsbergen, Graf-Schack-Str. 14, 18055 Rostock für die Freiwillige Feuerwehr Kurort Rathen in Höhe von 1.000,00 EUR.

Beschluss-Nr.: 75-10/20

Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Langmann als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 26.10.2020 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

 

Beschluss-Nr.: 76-10/20

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt einer Sondertilgung in Höhe von 4.000,00 EUR zum Darlehensvertrag 4210963402 zur Finanzierung des KFZ BOKI vom 11.04.2017 ab dem 01.11. 2020 zu.

Die 4.000,00 EUR Sondertilgung sind auf das Konto der Volksbank Pirna eG so zu überweisen, dass selbige zum 01.11.2020 auf dem Konto der Volksbank sind.

 

Beschluss-Nr.: 77-10/20

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der als Anlage beigefügten Nachkalkulation für erbrachte Leistungen im Jahr 2019 durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH für die Gemeinde Kurort Rathen zu.

Für die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH entsteht eine Rückzahlung aus der Kalkulation des Jahres 2019 an die Gemeinde Kurort Rathen in Höhe von 7.400 EUR. Die Nachkalkulation ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 78-10/20

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt dem vorgelegten Wirtschaftsplan der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH für das Wirtschaftsjahr 2021 zu.

Der Wirtschaftsplan 2021 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 79-10/20

Die Gemeinde Kurort Rathen mit seinen 351 EW beteiligt sich an der Gebietskulisse der LEADER Region Sächsische Schweiz und an der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie 2021-2027.

 

Beschluss-Nr.: 80-10/20

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der gemeinsamen Fusion von ENSO und DREWAG gemäß der als Anlage beigefügten Ratsvorlage (Kurzversion) zu.

 

Beschluss-Nr.: 81-10/20

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt dem Umbau der Freifläche im Bereich Fähre zu. Das Angebot der Firma Schober ist Bestandteilt des Beschlusses.

Der Umbau soll um die Kosten von 4 Stück Bodenstrahlern einschließlich Verkabelung in der Freifläche erweitert werden.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 9/20 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Thomas Richter
Bürgermeister

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