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Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26.04.2021

Beschluss-Nr.: 20-4/21

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxsatzung) vom 30.11.2020, in Kraft getreten am 01.01.2021

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxsatzung) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 22-4/21

Dem Widerspruch von Frau Anke Oeder kann abgeholfen werden.

Der Gemeinderat hat mit der 1. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe die pauschale Jahreskurtaxe für Bungalowbesitzer wieder eingeführt.

Mit der Wiedereinführung der pauschalen Jahreskurtaxe für Bungalowbesitzer wird die hohe finanzielle Belastung durch die vorher täglich abzurechnende Kurtaxe jeder übernachtenden Person im Kurort für die Widerspruchsführerin verträglich abgemindert.

Der Widerspruch ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 23-4/21

Dem Widerspruch von Frau Hiltrud Pötzschke kann abgeholfen werden.

Der Gemeinderat hat mit der 1. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe  die pauschale Jahreskurtaxe für Bungalowbesitzer wieder eingeführt.

Mit der Wiedereinführung der pauschalen Jahreskurtaxe für Bungalowbesitzer wird die hohe finanzielle Belastung durch die vorher täglich abzurechnende Kurtaxe jeder übernachtenden Person im Kurort für die Widerspruchsführerin verträglich abgemindert.

Der Widerspruch ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 24-4/21

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, alle Flurstücke, die im LSG liegen, als Ausgliederungsbedarf dem Landratsamt zu melden. Es soll mindestens für Flurstücke im Innenbereich kein Ausgleich erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Meldung der Flurstücke an das Landratsamt durchzuführen.

Beschluss-Nr.: 25-4/21

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Vergabe der Planung der Decklagenerneuerung Pötzschaer Weg/Elbweg in Kurort Rathen an das Ingenieurbüro Buder GmbH, Markt 2, 01844 Neustadt in Sachsen, mit einer Angebotsendsumme von brutto 98.705,93 €, stufenweise zunächst bis zur Leistungsphase IV, zu vergeben.

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 3/21 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Thomas Richter
Bürgermeister

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