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Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 25.11.2019

Beschluss-Nr.: 91-11/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die als Anlage beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Kurort Rathen für die Parkplätze „Füllhölzelweg“, „Am Grünbach“ in Niederrathen und „Am Bahnhof“ in Oberrathen.

 

Beschluss-Nr.: 92-11/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die 11. Änderung der Anlage 1

des Betriebsführungsvertrages vom 25.08.2008 gez. am 04.09.2008 in Kraft getreten am 01.01. 2009 zwischen der Gemeinde Kurort Rathen und der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH.

Die Gemeinde Kurort Rathen beauftragt die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH mit der Durchführung von zusätzlichen Leistungen im Jahr 2020 gemäß Anlage 1 zur 11. Änderung des Betriebsführungsvertrages.

Das Angebot der KEG Rathen mbH vom 7.11.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

Änderungen

Der § 4 des Betriebsführungsvertrages erhält folgende Fassung:

Zusätzliche Aufgaben der Betriebsführerin

Die Betriebsführerin führt im Auftrag der Gemeinde Kurort Rathen nachfolgende zusätzliche Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung aus.

  • Durchführung von zusätzlichem Straßenwinterdienst ohne Verbrauchsmaterial Streugut, Salz
  • Abfallbeseitigung ohne Deponiekosten
  • Reinigung von drei öffentlichen Toiletten ohne Verbrauchsmaterial
  • Leistungsvergütung Gästeamt, Touristinformation
  • zusätzliche Leistungsvergütung Touristinformation Oberrathen

Die 10. Änderung der Anlage 1 des Betriebsführungsvertrages vom 25.08. gez. am 04.09.2008, in Kraft getreten am 01.01. 2019 verliert damit ihre Gültigkeit.

Der § 9 Vertragsdauer erhält folgende Fassung

Der Vertrag tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich jährlich automatisch, wenn von der Kündigung kein Gebrauch gemacht wird.

Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate, die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Die Kündigung kann nur von der Gemeinde Kurort Rathen, vertreten durch den stellvertretenden Bürgermeister, oder einem von der Gemeinde Kurort Rathen noch zu benennenden Vertreter der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH, ausgesprochen werden.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens bis zum 3. Werktag des Kündigungsmonats beim Empfänger eingegangen sein.

Die Gemeinde Kurort Rathen beauftragt die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH mit der Durchführung von zusätzlichen Leistungen gemäß Anlage 1 zur 11. Änderung des Betriebsführungsvertrages.

Die zusätzlichen Leistungen erfolgen gemäß Angebot der KEG Rathen mbH zur Leistungsbeschreibung.

Die ausgewiesenen notwendigen Arbeitsstunden, Anzahl der Arbeitstage, zu bearbeitende Flächenansätze widerspiegeln den Mindestaufwand, welcher notwendig ist, um die zusätzlichen Leistungen erfüllen zu können.

Der Umfang der zusätzlichen Leistungen kann sich jederzeit nach Verschmutzungsgrad, Aufwand erweitern. Die Gemeinde Kurort Rathen hat den möglichen begründeten und mit Stundennachweis belegbaren Mehrzeitaufwand zu erstatten.

Es bedarf bei jeglichen Änderungen der zusätzlichen Leistungen auch einer möglichen Mehraufwandsabrechnung mit Nachweis immer dem Beschluss der Gemeinde Kurort Rathen.

Die zusätzlichen Leistungen werden der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH entsprechend den Angeboten der Kosten für die Flächenbearbeitung und oder den ermittelten einzelnen Leistungspreisen aller zusätzlichen Leistungen für das Jahr 2019 erstattet.

Die Gemeinde Kurort Rathen und die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH erkennen die zusätzlichen Leistungen gemäß Anlage 1 zur 11. Änderung des Betriebsführungsvertrages für das Jahr 2020 an. Das Angebot der KEG Rathen mbH vom 7.11.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

Die 11. Änderung zur Anlage 1 zum Betriebsführungsvertrag ist als Anlage Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 93-11/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die pauschale Zuweisung zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen in Höhe von je 24.220 € für das Haushaltsjahr 2018,  das Jahr 2019 und das Jahr 2020 (3X 24.220€) als zusätzliche Eigenmittel für die Maßnahme straßenbegleitende Parkplätze Füllhölzelweg zu verwenden.

 

Beschluss-Nr.: 94-11/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Ausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde gemäß §§ 24 ff. BauGB iVm. § 13 Ziffer (1) SächsStrG für die im Lageplan blau dargestellte, ca. 1.000 m² große Teilfläche aus Flst. 122/26 der Gemarkung Oberrathen, bzgl. Grundstückskaufvertrag mit Auflassung gemäß Urkunde UR-Nr. 531/2016 des Notars Matthias Dols, Berlin, vom 22.07.2016. Der Kaufpreis beträgt 1,63 €/m²; mithin vorläufig 1.630,00 €. Mehr- oder Minderflächenzuteilung nach Vermessung sind auf Grundlage v.g. Quadratmeterpreises beiderseits auszugleichen.

 

Beschluss-Nr.: 95-11/19

Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Langmann als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 25.11.2019 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

 

Beschluss-Nr.: 96-11/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Zahlung einer Spende an den Verein Western Village Sebnitz e.V. in Höhe von 300,00 € durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 97-11/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Zahlung einer Spende an den  Freundeskreis der Landesbühnen Sachsen und der Felsenbühne Rathen e.V. in Höhe von 1.000,00 € durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 98-11/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Zahlung einer Spende an den SV Kurort Rathen 52 e.V. in Höhe von 700,00 € durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 99-11/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Zahlung einer Spende an den Chorverein Kurort Rathen e.V. in Höhe von 700,00 € durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

 

Beschluss-Nr.: 100-11/19

Vorhaben:          Ersatzneubau eines Schuppens

Antragsteller:   Angela und Ulrich Kleinstäuber

Anschrift:           01833 Stolpen, Bischofswerdaer Str. 31

Grundstück:      01824 Kurort Rathen, Zum Grünbach 2

Flurstück und Gemarkung:         90/6 der Gemarkung Niederrathen

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, das Einvernehmen unter Beachtung und Berücksichtigung der nachfolgend genannten Punkte zu erteilen:

  1. Zustimmung zum Neubau nur in vorhandener Größe 5,05 m x 3,35 m und Einhaltung des erforderlichen Grenzabstandes zum Nachbarn.
  2. Durch das Bauamt ist zu prüfen, ob im Außenbereich gebaut werden darf.
  3. Dieser Schuppen ist für keinerlei Beherbergungsgruppen zu nutzen.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 10/19 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Thomas Richter
Bürgermeister

 

 

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