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Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 25.08.2014

Beschluss-Nr.: 52-8/14

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Kostenfeststellung nach der Fertigstellung der Turnhalle wie folgt:

Teil 1: statische Ertüchtigung:

Gesamtausgaben laut Beantragung: 40.200,00 €

davon laut ZB als förderfähig anerkannt: 40.200,00 €

davon Förderung 50 %: 20.100,00 €

davon Eigenmittel 50 %: 20.100,00 €

Gesamtkosten nach Fertigstellung: 56.902,16 €

davon als förderfähig anerkannt (ZB): 40.200,00 €

davon Fördermittel ausgezahlt: 20.100,00 €

davon Eigenmittel: 36.802,16 €

Im Ergebnis erhöhen sich die benötigten Eigenmittel für diesen Teil der statischen Ertüchtigung um 16.702,16 €. Dieser Differenzbetrag wird aus der Rücklage entnommen.

 

Teil 2: energetische Sanierung:

Gesamtausgaben laut Beantragung: 119.004,00 €

davon laut ZB als förderfähig anerkannt:   94.386,67 €

davon Förderung (60 %):   56.632,00 €       

davon Eigenmittel (40 % + nff Kosten):   62.372,00 €                                               

Gesamtkosten nach Fertigstellung: 114.996,06 €

davon als förderfähig anerkannt:   81.202,95 €

davon Fördermittel ausgezahlt:   48.721,77 €

davon Eigenmittel:   66.274,29 €

 

Im Ergebnis erhöhen sich die benötigten Eigenmittel für diesen Teil der energetischen Sanierung um 3.902,29 €. Dieser Differenzbetrag wird ebenso aus der Rücklage entnommen.

 

Zusammenfassung energ. Sanierung u. stat. Ertüchtigung Turnhalle :

Gesamtkosten: 171.898,22 €

Fördermittel erhalten:  68.821,77 €

benötigte Eigenmittel der Gemeinde: 103.076,45 €

 

Beschluss-Nr.: 53-8/14

Vorhaben: Turnhalle – Erneuerung Sozialteil

Antragsteller: Gemeinde Kurort Rathen

Anschrift: Füllhölzelweg 1, 01824 Kurort Rathen

Grundstück: 01824 Kurort Rathen, Füllhölzelweg 1

Flurstück und Gemarkung: 80/8 Gemarkung Niederrathen

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, für die Erneuerung des Sozialteiles der Turnhalle Rathen, das Einvernehmen zu erteilen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme (§ 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. mit § 69 Abs. 1 SächsBO) zum o. g. Bauvorhaben, entsprechend auszufertigen.


Beschluss-Nr.: 54-8/14

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragserteilung des Bauvorhabens an den wirtschaftlichsten Bieter. Der wirtschaftlichste Bieter ist nach Auswertung durch das Ing.-Büros IPRO die Firma Blattform-die Gartengestalter aus Pirna.

Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 33.101,16 € sind, wenn möglich, durch Verschiebung innerhalb des bestätigten Hochwassermaßnahmeplanes auszugleichen oder werden aus der Rücklage der Gemeinde Kurort Rathen entnommen.

Beschluss-Nr.: 55-8/14

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, für den Besuch der Partnergemeinde Ötigheim in Kurort Rathen, Haushaltsmittel gemäß EP0 Haushaltsstelle 5820.00 Partnerschaften einzusetzen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Ausgaben hierfür zu tätigen.

Beschluss-Nr.: 56-8/14

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Widmung gemäß SächsStrG den Straßenabschnitt - Flurstück 1/2 zwischen den Endpunkten:

  • Elbweg (Flurst. 8/1, K 8734), Knotenpunkt: 3547001A
  • und Flurstücksgrenzen zu 104/2 und 104/3 (Gemarkung Oberrathen)

 Knotenpunkt: 3547026        

Als Name wird „Zum Basteiblick“ vorgeschlagen.

Beschluss-Nr.: 57-8/14

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Widmung und die Eintragung ins Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde gemäß SächsStrG für den Folgenweg (Teilabschnitt Flur 134/1, 14/1, 93/4) zwischen den Endpunkten:

  • Gemarkungsgrenze zu Waltersdorf (Flurst. 105/7-Folgenweg)
  • und Flurstücksgrenze 13/7 (Gemarkung Niederrathen)
  • sowie Abzweig zum Wanderweg „Kleine Bastei“.

Beschluss-Nr.: 58-8/14

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt für die Erneuerung des Sozialteiles an der Turnhalle Rathen, überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 18.000,00 €. Die überplanmäßigen Ausgaben werden durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 9/14 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Richter
Bürgermeister

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