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Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2018

Beschluss-Nr.: 39-6/18

Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Christine Garbowsky als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 25.06.2018 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

 

Beschluss-Nr.: 40-6/18

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt dem geprüften Jahresabschluss 2017 der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH mit einer Bilanzsumme von 641.338,38 € und einem Jahresüberschuss von 14.250,41 € zu und stellt selbigen fest.

    Der Jahresüberschuss in Höhe von 14.250,41 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

    Aus dem Gewinnvortrag von nunmehr 34.653,57 € wird ein Betrag in Höhe von 14.000 € in andere Gewinnrücklagen eingestellt.

    Selbige beträgt nunmehr in Summe 274.000 €.

    Die Gewinnrücklage ist zu bilden, um mögliche zukünftige Ausfälle der Gesellschaft, in Folge Hochwasser, kompensieren zu können.

    Der Restbetrag in Höhe von 20.653,57 € verbleibt im Gewinnvortrag.

  2. Der Gemeinderat stimmt den Ergebnissen der zusätzlichen Prüfungshandlungen in Bezug auf die Vorgänge zwischen der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH und dem Geschäftsführer zu.
  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 und 2 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 41-6/18

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt zu, dass aufgrund des vorliegenden geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Prüfberichtes des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH vom 11.06.2018 und den Ergebnissen der zusätzlichen Prüfungshandlungen in Bezug auf die Vorgänge zwischen der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH und dem Geschäftsführer Herrn Thomas Richter Entlastung erteilt wird.
  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 42-6/18

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Zahlung einer Spende an den Helfer- und Förderverein THW des Landkreises Sächsische Schweiz e.V. in Höhe von 300,00 € durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu. 
  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 43-6/18

Der Gemeinderat beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Kurort Rathen über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege vom 27.03.2006.

 

Beschluss-Nr.: 44-6/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der zusätzlichen Errichtung eines Werbeschildes gemäß dem Antrag von Frau Gillert für das Objekt „Margaretenhöhe“, im Bereich Abzweig zum Amselgrund, nicht zu.

 

Beschluss-Nr.: 45-6/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach §§ 24 ff. BauGB gemäß URNr. 2035/2018-H vom 30.05.2018 der Notare Heckschen & van de Loo für das Flurstück 36a der Gemarkung Niederrathen zu bescheinigen.

 

Beschluss-Nr.: 46-6/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach §§ 24 ff. BauGB gemäß URNr. 2032/2018-H vom 30.05.2018 der Notare Heckschen & van de Loo für die Flurstücke 36b und 36c der Gemarkung Niederrathen zu bescheinigen.

 

Beschluss-Nr.: 47-6/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt den als Anlage beigefügten Kaufvertragsentwurf der MAI Grundbesitzverwaltung GbR zum Ankauf einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 103,5 m² zu. (Fläche A-H).

Verkäufer: MAI Grundbesitzverwaltung GbR
Käufer: Gemeinde Kurort Rathen

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag zu beurkunden.

 

Beschluss-Nr.: 48-6/18

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt dem Antrag vom 28.05.2018 auf Umnutzung eines vorhandenen Gebäudes als Herberge, hier: Elbweg 44, 45 der Gemarkung Oberrathen, zu.

Gleichwohl weisen wir darauf hin, dass mit der Umnutzung ein erhebliches Risiko bezüglich des Brandschutzes für das in der Folge umgenutzte Objekt besteht.

Die Gemeinde Kurort Rathen stellt fest, dass für das umgenutzte Objekt die Löschwasserbereitstellung in diesem entfernten Außenbereich nicht gewährleistet werden kann.

Sollte der Antragsteller eine Löschwasserzisterne mit 96 m³ Regenwasser/Löschwasser auf seine Kosten herstellen, wäre die Löschwasserbereitstellung gesichert.

 

Beschluss-Nr.: 49-6/18

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende von Herrn Herbert Hülsbergen für die Feuerwehr Kurort Rathen.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 6/18 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Thomas Richter
Bürgermeister

 

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