Beschluss-Nr.: 39-6/18
Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Christine Garbowsky als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 25.06.2018 anstelle des Bürgermeisters vertritt.
Beschluss-Nr.: 40-6/18
Beschluss-Nr.: 41-6/18
Beschluss-Nr.: 42-6/18
Beschluss-Nr.: 43-6/18
Der Gemeinderat beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Kurort Rathen über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege vom 27.03.2006.
Beschluss-Nr.: 44-6/18
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der zusätzlichen Errichtung eines Werbeschildes gemäß dem Antrag von Frau Gillert für das Objekt „Margaretenhöhe“, im Bereich Abzweig zum Amselgrund, nicht zu.
Beschluss-Nr.: 45-6/18
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach §§ 24 ff. BauGB gemäß URNr. 2035/2018-H vom 30.05.2018 der Notare Heckschen & van de Loo für das Flurstück 36a der Gemarkung Niederrathen zu bescheinigen.
Beschluss-Nr.: 46-6/18
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach §§ 24 ff. BauGB gemäß URNr. 2032/2018-H vom 30.05.2018 der Notare Heckschen & van de Loo für die Flurstücke 36b und 36c der Gemarkung Niederrathen zu bescheinigen.
Beschluss-Nr.: 47-6/18
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt den als Anlage beigefügten Kaufvertragsentwurf der MAI Grundbesitzverwaltung GbR zum Ankauf einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 103,5 m² zu. (Fläche A-H).
Verkäufer: MAI Grundbesitzverwaltung GbR
Käufer: Gemeinde Kurort Rathen
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag zu beurkunden.
Beschluss-Nr.: 48-6/18
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt dem Antrag vom 28.05.2018 auf Umnutzung eines vorhandenen Gebäudes als Herberge, hier: Elbweg 44, 45 der Gemarkung Oberrathen, zu.
Gleichwohl weisen wir darauf hin, dass mit der Umnutzung ein erhebliches Risiko bezüglich des Brandschutzes für das in der Folge umgenutzte Objekt besteht.
Die Gemeinde Kurort Rathen stellt fest, dass für das umgenutzte Objekt die Löschwasserbereitstellung in diesem entfernten Außenbereich nicht gewährleistet werden kann.
Sollte der Antragsteller eine Löschwasserzisterne mit 96 m³ Regenwasser/Löschwasser auf seine Kosten herstellen, wäre die Löschwasserbereitstellung gesichert.
Beschluss-Nr.: 49-6/18
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende von Herrn Herbert Hülsbergen für die Feuerwehr Kurort Rathen.
Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 6/18 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.
Thomas Richter
Bürgermeister
Touristinformation “Haus des Gastes”
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen
Gemeindeverwaltung Kurort Rathen
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen