Haus des Gastes

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Parkplatz Oberrathen

297 freie Plätze

Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 25.03.2013

Beschluss-Nr.: 27-3/13

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt den Verkauf des gebrauchten und polizeilich abgemeldeten gemeindeeigenen Feuerwehrfahrzeuges Typ Sachsenring P3 (gemäß Anlagenbuchhaltung Bucherinnerungswert 1 €), Fahrzeug-Ident Nr. P301672 (Erstzulassung 01.07.1963) einschließlich vorhandener Ersatzteile (Fenster, Dach) an den

Feuerwehrverein Kurort Rathen e.V.
Waltersdorfer Berg 6
01824 Kurort Rathen

zu einem Kaufpreis von 1 € unter nachfolgend genannten Bedingungen.

Das oben genannte Feuerwehrfahrzeug Typ P3 ist durch den Feuerwehrverein Kurort Rathen e.V. unverkäuflich.

Die Gemeinde Kurort Rathen unterstützt die Vereinstätigkeit und den Erhalt des Fahrzeuges indem der bisherige Stellplatz im Gerätehaus weiterhin zur Verfügung gestellt wird.

Sollte die Gemeinde Kurort Rathen vorgenannten Stellplatz selbst benötigen, so erlischt die zugesagte kostenfreie Nutzung des Stellplatzes.

Ein Weiterverkauf des Fahrzeuges P3 an Dritte durch den Verein ist ausgeschlossen, in dem Fall fällt das Fahrzeug an die Gemeinde Kurort Rathen zurück.

Der Kaufpreis von 1 € ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung und Angabe der Fahrzeug-Ident Nr. P301672 auf das Konto der Gemeinde Kurort Rathen zu überweisen.

Beschluss-Nr.: 28-3/13

Vorhaben: Anbau eines Wintergartens

Antragsteller: Herr Rolf Schuster
Anschrift: Elbweg 15, 01824 Kurort Rathen
Grundstück: Elbweg 15, 01824 Kurort Rathen
Flurstück und Gemarkung: 90d Gemarkung Oberrathen

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt für das Bauvorhaben Anbau eines Wintergartens an das Wohnhaus, das Einvernehmen zu erteilen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme (§ 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V. mit § 69 Abs.1 SächsBO) zum genannten Bauvorhaben entsprechend auszufertigen.

Beschluss-Nr.: 29-3/13

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, an die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH eine geringe Teilfläche von 2,10 x 5m = 10,5 m² aus dem Flurstück 23/2 der Gemarkung Niederrathen zu verpachten. Hierzu ist ein Pachtvertrag abzuschließen.

Beschluss-Nr.: 30-3/13

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die die Vergabe von Bauleistungen

Brunnenanlage Niederrathen

An die Firma Bautensanierung Gerlach in 01267 Dresden, Niedersedlitzer Straße 75 zu vergeben.

Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss-Nr.: 31-3/13

Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftervertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung hält die Gemeinde Kurort Rathen eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt der Firma IHRE WACHE

in 01099 Dresden, Hermann-Mende-Straße 1, die Leistung zur Durchführung der Parkplatzregulierung am 19.05.2013 entsprechend ihrem Angebot vom 07.03.2013 zu übergeben.

Das Angebot ist Bestandteil des Beschlusses.

Richter
Bürgermeister

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