Haus des Gastes

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Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 25.02.2013

Beschluss-Nr.: 18-2/13

Vorhaben: 2. Änderung des Bebauungsplanes 1 Elbstraße
Antragsteller: Jörg Ettrich
Anschrift: 01824 Kurort Rathen, Elbweg 2

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt den Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes 1 Elbstraße mit nachfolgend genannten Punkten:

  1. Der Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes 1 Elbstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C) in der Fassung vom 25.02.2013 wird bestätigt.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt vom 04.03. bis einschließlich 26.03.2013 in der Gemeindeverwaltung Kurort Rathen, Füllhölzelweg 1.
    Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme und Erörterung der Planung sowie Hinweise und Anregungen vorzubringen.
  3. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der frühzeitigen öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
  4. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu geben.

 

G-Beschluss-Nr.: 19-2/13

Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftervertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung hält die Gemeinde Kurort Rathen eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt die Vergabe von Bauleistungen zur Reparatur des Geländers Parkplatz Oberrathen, an die Firma Holger Jacob in Pfaffendorf zu vergeben.

Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.


G-Beschluss-Nr.: 20-2/13

Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftervertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung hält die Gemeinde Kurort Rathen eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt die Vergabe von Bauleistungen zur Reparatur des Geländers am Fährberg in Niederrathen gemäß Angebot, an die Firma Holger Jacob in Pfaffendorf zu vergeben.

 

G-Beschluss-Nr.: 21-2/13

Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftervertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung hält die Gemeinde Kurort Rathen eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt die Vergabe von Reparaturleistungen an die Firma Heiner Bergmann zu vergeben.

 

G-Beschluss-Nr.: 22-2/13

Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftervertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung hält die Gemeinde Kurort Rathen eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt die Vergabe von Planungsleistungen für die brandschutztechnische Anlage im Haus des Gastes, an das Ingenieurbüro Ulbrich GmbH aus Pirna zu vergeben.

 Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.

 
G-Beschluss-Nr.: 23-2/13

Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftervertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung hält die Gemeinde Kurort Rathen eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt die Reparatur des Kehrbesens am Multicar, an die Firma Franke zu vergeben.

 

G-Beschluss-Nr.: 24-2/13

Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftervertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung hält die Gemeinde Kurort Rathen eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt die Vergabe von Instandsetzungsarbeiten am Vorfluter Amselsee, an die Firma Beyer Bau aus Waltersdorf zu vergeben.

Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.

 
G-Beschluss-Nr.: 25-2/13

Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Gesellschaftervertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung hält die Gemeinde Kurort Rathen eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt die Vergabe von Bauleistungen zur Reparatur des Parkplatzes in Oberrathen an die Firma Schober Bau GmbH zu vergeben.

Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.


Beschluss-Nr.: 26-2/13

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Aufhebung des

Beschlusses 56-7/04 vom 19.08.2004

„Beratung und Beschluss zur Unterstützung einer Nominierung von Teilen der Sächsisch-Böhmischen Schweiz als Weltnaturerbe der UNESCO.“

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 2/13 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Richter
Bürgermeister

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