Haus des Gastes

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Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2016

Beschluss-Nr.: 1-1/16

Hochwasserschadensbeseitigung Laasensteig

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Vergabe der Tiefbauleistungen an die Firma:

Schober Bau GmbH
Dorfstraße 3
01824 Leupoldishain

Auftragssumme: 75.076,51 € (brutto).

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragserteilung vorzunehmen.    

 

Beschluss-Nr.: 2-1/16

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beauftragt das Büro

Landschaftsarchitektur Panse
Wallstraße 1
02625 Bautzen

mit der Planung eines Aktivrastplatzes in Kurort Rathen.

Die Planungsleistungen werden zunächst nur bis zur Leistungsphase IV vergeben.
Weitergehende Planungsleistungen können erst nach Fördermittelzusage erteilt werden.
Die Kostenschätzung für diese Maßnahme beträgt 220.000 EUR/brutto.

Der Vergabeauftrag an das Büro Panse kann erst nach Bestätigung des Haushaltsplanes der Gemeinde Kurort Rathen für das Haushaltsjahr 2016 erteilt werden.

 

Beschluss-Nr.: 3-1/16

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende der Kurortentwicklungsgesellschaft Kurort Rathen für die Jugendfeuerwehr Kurort Rathen in Höhe von 200,00 EUR.

 

Beschluss-Nr.: 4-1/16

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt dem neu gefassten Geschäftsführeranstellungsvertrag zwischen der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH und dem Geschäftsführer  der Gesellschaft Herrn Thomas Richter zu. Der Geschäftsführeranstellungsvertrag ist Bestandteil des Beschlusses.

  2. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 5-1/16

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Vergabe von Planungsleistungen für das Bauvorhaben Stützwand Wehlener Weg, zunächst bis zur Leistungsphase IV, an die Firma IPRO Consult Dresden zu vergeben.

Der Vergabeauftrag wird erst erteilt, sobald der Haushaltsplan der Gemeinde Kurort Rathen für das Haushaltsjahr 2016 rechtskräftig ist.

 

Beschluss-Nr.: 6-1/16

Antragsteller: Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH

Anschrift / Grundstück: Füllhölzelweg 1, 01824 Kurort Rathen

Flurstück und Gemarkung:  80/8 Gemarkung Niederrathen

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, für das Bauvorhaben Haus des Gastes - Einbau  Decke Foyer das Einvernehmen zu erteilen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme (§ 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. mit § 69 Abs. 1 SächsBO) zum o. g. Bauvorhaben, entsprechend auszufertigen.

 

Beschluss-Nr.: 7-1/16

Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Christine Garbowsky als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 25.01.2016 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

 

Beschluss-Nr.: 8-1/16

Vorhaben: Terrassenüberdachung mit Fenstereinbau

Antragsteller: Frau Jana Osti

Grundstück: 01824 Kurort Rathen, Am Grünbach 5

Flurstück und Gemarkung:  11 Gemarkung Niederrathen

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt, für die Überdachung der Terrasse mit Fenstereinbau an einem vorhandenen Gebäude, das Einvernehmen zu erteilen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme (§ 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. mit § 69 Abs. 1 SächsBO) zum o2.  g. Bauvorhaben, entsprechend auszufertigen. Mit dieser wird der Bauantrag 2fach an die Genehmigungsbehörde weiter geleitet.

 

Beschluss-Nr.: 9-1/16

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Vergabe von Bauleistungen, hier Errichtung einer neuen Wippe auf dem öffentlichen Spielplatz in Oberrathen, an die Firma Oberlausitzer Holzgestaltung e.V.

Der Vergabeauftrag wird erst erteilt, sobald der Haushaltsplan der Gemeinde Kurort Rathen für das Haushaltsjahr 2016 rechtskräftig ist.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 1/16 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Richter
Bürgermeister

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