Haus des Gastes

Touristinfo Oberrathen

Parkplatz Oberrathen

282 freie Plätze

Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 23.10.2017

Beschluss-Nr.: 81-10/17

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die in der Anlage beigefügten Leistungsbeschreibungen.

a.) Durchführung von zusätzlichem Winterdienst ohne Verbrauchsmaterial

b.) zusätzliche Leistung Abfallbeseitigung ohne Deponiekosten

c.) Reinigung von drei öffentlichen Toiletten

d.) Führung des Gästeamtes/Touristinformation Niederrathen gemäß Leistungsbeschreibung

e.) Führung der Touristinformation Oberrathen gemäß Leistungsbeschreibung

Die zusätzliche Wiesenpflege wird wie im Jahr 2017 durchgeführt. Mit der beauftragten Firma ist ein erneuter Vertrag zu den gleichen Konditionen abzuschließen.

 

Beschluss-Nr.: 82-10/17

Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Christine Garbowsky als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 23.10.2017 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

 

Beschluss-Nr.: 83-10/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Fährpreiskalkulation 2018-2020 zu. Die Kalkulation ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 84-10/17

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der als Anlage beigefügten Nachkalkulation für erbrachte Leistungen 2016 der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH für die Gemeinde Kurort Rathen zu.

Die Kosten für die Touristinformation Oberrathen in Höhe von 18.092,00 EUR wurden im Gesamthaushalt 2016 berücksichtigt. Der Ausgleich für die Touristinformation Oberrathen erfolgt zu 100% mit der Nachkalkulation.

 

Beschluss-Nr.: 85-10/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Zahlung einer Spende an die Musikschule Sächsische Schweiz e.V. in Höhe von 300,00 € durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 86-10/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Zahlung einer Spende an das THW Pirna in Höhe von 300,00 € durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 87-10/17

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt gemäß der DIOS-Richtlinie Sachsen, Teil B Hot-Spots in Kurort Rathen zu errichten. Hierfür ist ein entsprechender Fördermittelantrag zu stellen.

Eine Beauftragung zur Durchführung der Maßnahme kann erst nach Fördermittelzusage erteilt werden.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 8/17 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden. 

Thomas Richter

Bürgermeister

 

 

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