Beschluss-Nr.: 21-4/18
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Aktualisierung der Widmung im Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde gemäß SächsStrG für den Kottesteig (Flur Niederrathen) zwischen den Endpunkten:
Nach Bekanntmachung und Rechtskraft der Widmungsaktualisierung erfolgt der Ersatz des Bestandsblattes Nr. 17 im Straßenbestandsverzeichnis und die entsprechende Meldung an den Landkreis Sächs. Schweiz-OE.
Die Anlagen amtliche Bekanntmachung vom 23.04.2018, Widmungslageplan, Entwurf Bestandsblatt, Eintragungsverfügung sind Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss-Nr.: 22-4/18
Der Gemeinderat Kurort Rathen bestätigt für Herrn Olaf Siegert das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderates Kurort Rathen.
Beschluss-Nr.: 23-4/18
Der Gemeinderat bestätigt, dass Herr Ebert als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 23.04.2018 anstelle des Bürgermeisters vertritt.
Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 4/18 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.
Thomas Richter
Bürgermeister
Touristinformation “Haus des Gastes”
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen
Gemeindeverwaltung Kurort Rathen
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen