Haus des Gastes

Touristinfo Oberrathen

Parkplatz Oberrathen

303 freie Plätze

Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 20.05.2019

Beschluss-Nr.: 36-5/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt nach den allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften des BGB vorausschauend die ordentliche Kündigung der Nutzungsverhältnisse auf den gemeindeeigenen Flurstück 72/4 (für die Garagen beginnend von Nr. 36 bis Nr. 56 linke Seite Füllhölzelweg) und für die Garagen auf dem gemeindeeigenen Flurstück 88, Gemarkung Niederrathen (Waltersdorfer Berg).

Die Kündigung erfolgt unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist des § 580a Abs. 1 Satz 1

Nr. 3 BGB zum 01.03.2023. Somit enden die Nutzungsverträge zum 31.03.2023.

Jedem einzelnen Garageneigentümer (Nutzer) ist eine gesonderte Kündigung des Nutzungsverhältnisses per Einschreiben/Rückschein durch die Verwaltung zuzusenden.

Ein Übergabetermin, der bis zum 31.03.2023 geräumten Garagen, ist mit der Gemeinde Kurort Rathen telefonisch unter 035024 70671 abzustimmen.

Die Räumung von verbleibenden Garageninhalten erfolgt auf Kosten der bisherigen Garagennutzer.

Eine zeitwerte Entschädigung für die auf kommunalem Grundstück errichteten Garagen schuldet die Gemeinde Kurort Rathen den bisherigen Nutzern wegen des Ablaufs der Investitionsschutzfrist nicht (§12 Abs. 2 Alt. SchuldRAnpG).

Ein Abbau der Garagen durch den Eigentümer bis zum 31.03. 2023 bleibt selbigem frei.

Das Musterkündigungsschreiben ist Anlage des Beschlusses

 

Beschluss-Nr.: 37-5/19

Der Gemeinderat bestätigt, dass Herr Ebert als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 20.05.2019 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

 

Beschluss-Nr.: 38-5/19

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt dem geprüften Jahresabschluss 2018 der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH mit einer Bilanzsumme von 648.579,76 € und einem Jahresfehlbetrag von -31.735,53 € zu und stellt selbigen fest.
    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -31.735,53 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

  2. Der Gemeinderat stimmt den Ergebnissen der zusätzlichen Prüfungshandlungen in Bezug auf die Vorgänge zwischen der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH und dem Geschäftsführer zu.
  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 und 2 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 39-5/19

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt zu, dass aufgrund des vorliegenden geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Prüfberichtes des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH vom 08.05.2019 und den Ergebnissen der zusätzlichen Prüfungshandlungen in Bezug auf die Vorgänge zwischen der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH und dem Geschäftsführer Herrn Thomas Richter Entlastung erteilt wird.
  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 40-5/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Nutzung von Teilflächen gemäß Anlage 1 des an die Agrargenossenschaft Struppen verpachten Flurstückes 105 Gemarkung Oberrathen zu.

Für die Nutzung von Parkflächen auf dem Flurstück 104/3 und 1/2 der Gemarkung Oberrathen, in einer Größe von 7 x 11 m zur Aufstellung von Containern in Doppellage zur technischen Spielversorgung der Interimsspielstätte „ Zelt“, während der umfangreichen Neubaumaßnahmen auf der Felsenbühne für die Spielsaison 2020 wird entsprechend der Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Kurort Rathen eine Gebühr in Höhe von

1,30 €/m²/pro Woche erhoben.

Nutzungen weiterer Flächen nicht im Eigentum der Gemeinde Kurort Rathen bedürfen weitergreifender rechtlicher Regelungen mit den Grundstückseigentümern.

 

Beschluss-Nr.: 41-5/19

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beauftragt die Firma IPROconsult mit der Erarbeitung einer Statik für die Tragkonstruktion zur Anbringung von Hochwassermarken gemäß Angebot.

Das Angebot ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 5/19 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Thomas Richter

Bürgermeister

 

Zurück

Touristinformation “Haus des Gastes”
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen

035024 - 70 422
touristinformation@kurort-rathen.de

Gemeindeverwaltung Kurort Rathen
Füllhölzelweg 1 | 01824 Kurort Rathen

035024 - 70 671
info@kurort-rathen.de