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Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 18.11.2013

Beschluss-Nr.: 69-11/13

Die Gemeinde Kurort Rathen hat in der Gesellschafterversammlung die Vertretungsregelung festzulegen.

Als stimmberechtigte Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung wird folgende Regelung beschlossen.

Für die Gemeinde Kurort Rathen ist stimmberechtigt in folgender Reihenfolge.

1. stellvertretender Bürgermeister oder bei Abwesenheit

2. stellvertretender Bürgermeister oder sollten beide nicht anwesend sein können, ist aus der Mitte der Damen und Herren Gemeinderäte ein stimmberechtigter Vertreter festzulegen.

Vorsorglich wird klargestellt, dass die Gemeinderäte keine Mitglieder der Gesellschafterversammlung sind. Wird in der vorgeschriebenen Weise verfahren, sind die übrigen Gemeinderatsmitglieder redeberechtigt und nicht stimmberechtigt.

 

Beschluss-Nr.: 70-11/13

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt zur Beseitigung von Hochwasserschäden am Objekt Zum Grünbach 8, die Fliesenlegerarbeiten an die Fa. Carsten Weißflog zu vergeben.

Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 71-11/13

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt zur Beseitigung von Hochwasserschäden am Objekt Zum Grünbach 8, die Tischlerarbeiten an den günstigeren Bieter zu vergeben.

Die Angebote sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss-Nr.: 72-11/13

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die in der Anlage beigefügten Leistungsbeschreibungen zur Durchführung von zusätzlichen Leistungen im Auftrag der Gemeinde Kurort Rathen für das Jahr 2014. Die vorgegebenen Stunden werden als Mindeststunden angenommen.

hier:

  • Zusätzliche Leistungen Abfallbeseitigung ohne Deponiekosten
  • Reinigung der drei öffentlichen Toiletten ohne Nebenkosten
  • Führung des Gästeamtes/Touristinformation gemäß Leistungsbeschreibung
  • Durchführung von zusätzlichem Winterdienst ohne Verbrauchsmaterial
  • Wiesenpflege als zusätzliche Leistung

 

Beschluss-Nr.: 73-11/13

Die Gemeinde Kurort Rathen beschließt die 1. Änderung des § 2 und des § 3 des Pachtvertrages zum Amselsee vom 25.08. 2008 zwischen der Gemeinde Kurort Rathen und der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH.

 

Beschluss-Nr.:74-11/13

Die Gemeinde Kurort Rathen beschließt die 1. Änderung des § 2 und des § 3 des Pachtvertrages zum PKW Parkplatz vom 25.08. 2008 zwischen der Gemeinde Kurort Rathen und der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH.

 

Beschluss-Nr.: 75-11/13

Die Gemeinde Kurort Rathen beschließt die 1. Änderung des § 2 und des § 3 des Pachtvertrages zur Elbfähre vom 25.08. 2008 zwischen der Gemeinde Kurort Rathen und der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH.

 

Beschluss-Nr.: 76-11/13

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die 5. Änderung der Anlage 1

des Betriebsführungsvertrages vom 25.08.2008, gez. am 04.09.2008 in Kraft getreten am 01.01. 2009 zwischen der Gemeinde Kurort Rathen und der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH.

Die Gemeinde Kurort Rathen beauftragt die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH mit der Durchführung von zusätzlichen Leistungen im Jahr 2014gemäß Anlage 1 zur 5. Änderung des Betriebsführungsvertrages.

 

Beschluss-Nr.: 77-11/13

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt für Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH die Neuanschaffung von 7 Stück Booten für den Amselsee über das Sofortmaßnahmebudget Hochwasserschäden.


Beschluss-Nr.: 78-11/13

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach § 28 Absatz 1 BauGB und § 17 Sächs. DSchG gemäß URNr. 1174/2013 vom 22.10.2013 des Notars Dr. Georg Liessem, Flurstücke 49a, 50 und 51a der Gemarkung Oberrathen, zu bescheinigen.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 11/13 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Richter
Bürgermeister

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