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Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 17.07.2017

Beschluss-Nr.: 56-7/17

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beauftragt die Firma IPROconsult GmbH in 01069 Dresden, Schnorrstraße 70 mit den Planungsleistungen zum Bauvorhaben Stützmauer Wehlener Weg, 3. Bauabschnitt, gemäß Angebot vom 12.06.2017.

Die Angebotsvergabe erfolgt stufenweise bis zur Leistungsphase IV.


Beschluss-Nr.: 57-7/17

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen fasst folgenden Beschluss zur Feststellung der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1. Januar 2015der Gemeinde Kurort Rathen, des Anhangs sowie des Rechenschaftsberichtes zur Eröffnungsbilanz.

1. Die Eröffnungsbilanz, einschließlich Anhang und Rechenschaftsbericht, wird gemäß § 88 b Absatz 2 in Verbindung mit § 131 Absatz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) nach Durchführung der örtlichen Prüfung mit

einer Bilanzsumme von

11.295.597,84 €

einem Anlagevermögen von

10.334.011,47 €

einem Umlaufvermögen von

961.586,37 €

bei einem Bestand an liquiden Mitteln von

877.389,69 €

Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von

0,00 €

Kapitalposition (Basiskapital) von

7.801.495,36 €

Passiven Sonderposten von

3.379.597,25 €

Rückstellungen von

5.236,00 €

Verbindlichkeiten von

109.022,73 €

Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von

246,50 €

festgestellt.

2. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 10.04.2017, eingegangen am 22.06.2017 über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kurort Rathen zum 01.01.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss-Nr.: 58-7/17

Der Gemeinderat der Gemeinde Rathen beschließt die Beauftragung dieser Maßnahme mitder Auftragssumme 8.262,60€ brutto an die Firma:
WEA
Wärme- u. Energieanlagenbau GmbH
An der Aue 3
01855 Sebnitz

Der Bürgermeister der Gemeinde Rathen wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.

 

Beschluss-Nr.: 59-7/17

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach §§ 24 ff. BauGB gemäß URNr. 310/2017 vom 29.06.2017 des Notars Bernd Eilbrecht für die Flurstücke 15/2, 17/9 und 17/10 der Gemarkung Niederrathen zu bescheinigen.

 

Beschluss-Nr.: 60-7/17

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach §§ 24 ff. BauGB gemäß URNr. 660/2017 vom 30.06.2017 des Notars Dr. Georg Liessem für das Flurstück 122/2 der Gemarkung Oberrathen zu bescheinigen.

 

Beschluss-Nr.: 61-7/17

Vorhaben: 3. Änderung des Bebauungsplanes 1 „Elbstraße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes 1 „Elbstraße“ mit nachfolgend genannten Punkten:

  1. Der rechtskräftige Bebauungsplan, genehmigt mit Bescheid vom Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge vom 21.01.2014, Az.:3230-14.6.28-621.4-310-03.2, durch Verkündung im Landkreisboten vom 5.3.2014 in Kraft gesetzt, soll geändert werden. Die Änderung bezieht sich auf die noch nicht bebauten Flächen Flurstücks Nr. 6/3, 6/4, 6/5 und 90/4.

  2. Die Änderung erfolgt nach § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren. Dabei wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung), der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, vom Umweltbericht nach § 2a sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

  1. Den Auftrag zur 3. Änderungsplanung erhält das Büro Ehrt.

    Das Kostenangebot ist Bestandteil des Beschlusses, die Kosten sind durch den Haushalt in Höhe von 3000 € gedeckt, weitere überplanmäßige Mittel in Höhe von 300 € werden aus der Rücklage entnommen.

  1. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu geben.

 

Beschluss-Nr.: 62-7/17

Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Christine Garbowsky als Vertreter die Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 17.07.2017 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

 

Beschluss-Nr.: 63-7/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Zahlung einer Spende an das THW Pirna in Höhe von 300,00 € durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 64-7/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Zahlung einer Spende an den Sandstein und Musik e.V. in Höhe von 50,00 € durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 5/17 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Thomas Richter

Bürgermeister

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