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Auszüge aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 14.08.2017

Beschluss-Nr.: 65--7/17

Beschluss: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes 1"Elbstraße" in Oberrathen

Vorhaben: 3. Änderung des Bebauungsplanes 1 „Elbstraße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt nachfolgend genannte Punkte:

  1. Für das Gebiet des Bebauungsplanes 1 „Elbstraße“ (genaue Gebietsabgrenzung siehe Lageplan vom 02.08.2017) wird eine Veränderungssperre gemäß Anlage (Satzung über die Veränderungssperre) erlassen.

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.

 

Beschluss-Nr.: 66--7/17

Beschluss:

 

 Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes 1 „Elbstraße“ Oberrathen in Kurort Rathen –
Bestätigung des Entwurfes und die öffentliche Auslegung

Vorhaben: 3. Änderung des Bebauungsplanes 1 „Elbstraße“

 Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt nachfolgend genannte Punkte:

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes 1 „Elbstraße“ mit nachfolgend genannten Punkten:

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes 1 „Elbstraße“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C) in der Fassung vom 01.08.2017 wird bestätigt.

  2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt vom 18.09. bis einschließlich 19.10.2017 in der Gemeindeverwaltung Kurort Rathen, Füllhölzelweg 1 bzw. in der Stadtverwaltung Königstein, Goethestraße 7.
    Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme und Erörterung der Planung sowie Hinweise und Anregungen vorzubringen.
    Gemäß § 13 Abs. 1 BauGB wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen.

  3. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

  4. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu geben.

 

Beschluss-Nr.: 67--8/17

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beauftragt nachträglich die Firma GICON Großmann Ingenieur Consult GmbH, Tiergartenstraße 48 in 01219 Dresden mit der schalltechnischen Beratung zum Schienenverkehrslärm in der Gemeinde Kurort Rathen im Zusammenhang mit der Machbarkeitsuntersuchung Elbtal zum Angebotspreis 1.500,00 EUR (zzgl. MwSt.).

Die nicht geplanten Mittel werden aus der allgemeinen Rücklage entnommen.

Das Angebot vom 27.07.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.


Beschluss-Nr.: 68--8/17

Einvernehmen der Gemeinde für eine Bauvoranfrage : Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück 93/2, Dr.-Crede-Steig, 01824 Rathen

Der Gemeinderat der Gemeinde Rathen beschließt, für das oben genannte Bauvorhaben das Einvernehmenzu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Bauaufsichtsbehörde gem. § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. §69 Abs. 1 u. Abs. 4 SächsBO geforderte Stellungnahme entsprechend zu fertigen.

 

Beschluss-Nr.: 69--8/17

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen stimmt der Vergabe der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 und der Prüfung nach § 53 HGrG 2017 der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH und der zusätzlichen Prüfung der Abrechnung zwischen der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH und dem Geschäftsführer an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft LiSka Treuhand GmbH entsprechend dem Angebot vom 19.07.2017 durch die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu.

  1. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH zu beschließen wie in Ziff. 1 dieses Beschlusses vorgegeben.

 

Beschluss-Nr.: 70--8/17

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen beschließt mit der Partnergemeinde Ötigheim, den Volksschauspielen, den Vereinen von Ötigheim und der Kirchgemeinde einen Baum, anlässlich 500 Jahre Reformation, im Luthergarten in Wittenberg zu pflanzen.

Die außerplanmäßigen Kosten, in Höhe von 100 EUR, werden aus der Rücklage entnommen.

 

Beschluss-Nr.: 71--8/17

Der Gemeinderat bestätigt, dass Frau Christine Garbowsky als Vertreter der Gemeinde Kurort Rathen in der Gesellschafterversammlung der Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH am 14.08.2017 anstelle des Bürgermeisters vertritt.

 

Der volle Wortlaut des Ratsprotokolls 6/17 kann während der üblichen Dienststunden im Gemeindeamt nachgelesen werden.

Thomas Richter
Bürgermeister

 

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